Dürfen Beamte sogar gerichtliche Urteile negieren, wenn es gilt Waffenpässe zu verhindern? Ein bedenklicher Fall. . .
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In letzter Zeit erreichten die IWÖ einige Anfragen dahingehend, ob Jagdkarteninhaber einen „Waffenführerschein“ vorlegen müssen oder nicht.
Nach den neuen Bestimmungen dürfen Jäger Schalldämpfer besitzen. Dürfen diese für die Ausübung der Jagd auch in andere EU-Staaten mitgenommen werden?
Das Innenministerium hat es zusammen mit den einzelnen Waffenbehörden mit tatkräftiger Hilfe geschafft
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Nach den inhaltlich seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Bestimmungen des Waffengesetzes sind Waffenpässe zum Führen von Faustfeuerwaffen (nunmehr Schußwaffen der Kategorie B) Personen auszustellen, die besonders gefährdet sind. Das im Waffengesetz (§ 22 Abs. 2) genannte Beispiel knüpft an „besondere Gefahren“ an, die „außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder der eingefriedeten Liegenschaften“ des Betroffenen bestehen müssen, und denen „am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
IWÖ-Infostand auf der Revier und Wasser 2015, Graz
Ist es möglich, daß es bei der Ausstellung von Waffenpässen zu einem Umdenken kommt? Eine kritische Betrachtung
Eine unglaubliche Sauerei spielt sich seit Jahren ab: Polizisten, Justizwachebeamte und Soldaten bekommen keinen Waffenpaß mehr.
Allmählich bergreifen jetzt auch die Jäger, daß man ihnen den Waffenpaß wegnehmen wird. Wegschauen und schweigen hat nichts genützt und das BMI hat es bis zum Verwaltungsgerichtshof geschafft. Und der hat das bestätigt.
Martina Schenk vom Team Stronach fordert leichteren Zugang zu Waffenpässen – Abstimmung auf ORF Steiermark.
Am 7.10. haben die NÖN ein Interview mit dem Herrn Bezirksjägermeister Erhard Brandstetter veröffentlicht und das hat unter den Jägern und sonstigen Waffenbesitzern einige Aufregung verursacht. Die IWÖ richtete daher einen offenen Brief an LJM Josef Pröll.
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Kaum jemand mehr. Jäger nicht, Polizisten nicht, Justizwache nicht und Bundesheer auch nicht. Wer ansucht, bekommt keinen Paß sondern eine Ablehnung
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.

