Dürfen Beamte sogar gerichtliche Urteile negieren, wenn es gilt Waffenpässe zu verhindern? Ein bedenklicher Fall. . .
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Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Das Innenministerium hat es zusammen mit den einzelnen Waffenbehörden mit tatkräftiger Hilfe geschafft
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Einige Jahre schrieb Rüdiger MARTIN im „St.Hubertus“ seine kritisch-humorige Glosse „Eingestochen“. Offenbar zu kritisch, daher wurde „Eingestochen“ mit Ende 2012 „abgestochen“. Doch auch künftig wird er sich – schonungslos und zynisch – mit Mißständen auseinandersetzen.
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.
Ist es möglich, daß es bei der Ausstellung von Waffenpässen zu einem Umdenken kommt? Eine kritische Betrachtung
Martina Schenk vom Team Stronach fordert leichteren Zugang zu Waffenpässen – Abstimmung auf ORF Steiermark.
Gehörige Verwirrung hat ein Schreiben des NÖ Landesjagdverbandes gestiftet. Dieses Schreiben kommt jeweils im September eines jeden Jahres und fordert dazu auf zu bezahlen.
Eine unglaubliche Sauerei spielt sich seit Jahren ab: Polizisten, Justizwachebeamte und Soldaten bekommen keinen Waffenpaß mehr.
IWÖ-Infostand auf der Revier und Wasser 2015, Graz
Nach den inhaltlich seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Bestimmungen des Waffengesetzes sind Waffenpässe zum Führen von Faustfeuerwaffen (nunmehr Schußwaffen der Kategorie B) Personen auszustellen, die besonders gefährdet sind. Das im Waffengesetz (§ 22 Abs. 2) genannte Beispiel knüpft an „besondere Gefahren“ an, die „außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder der eingefriedeten Liegenschaften“ des Betroffenen bestehen müssen, und denen „am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“.
Gleich vorweg, bedauerlicherweise nein. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat zumindest das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich behoben, wonach nicht einmal mehr einem Aufsichtsjäger ein Waffenpaß ausgestellt wird.
Seit einigen Jahren blockieren unsere Waffenbehörden: keine Waffenpässe mehr für Polizisten. Und das Ganze ist von den Verwaltungsgerichten inzwischen abgesegnet und zementiert. Das gilt natürlich auch für andere Exekutivbeamte. Denn auch Soldaten und Justizwachebeamte kriegen keinen Waffenpaß mehr, Jäger übrigens auch nicht. Ein Skandal.
Nach den neuen Bestimmungen dürfen Jäger Schalldämpfer besitzen. Dürfen diese für die Ausübung der Jagd auch in andere EU-Staaten mitgenommen werden?
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