Unabhängig von parteipolitischer Präferenz, lässt sich in Wahlkampfzeiten eine Entwicklung beobachten, die schon derart gewohnt und in den polit-medialen Komplex internalisiert scheint, dass kaum noch jemand ihren undemokratischen Charakter wahrnimmt oder gar benennt.
IWÖ
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Die Tschechen haben gleich auf die EU-Waffenrichtlinie reagiert. Und zwar mit einem neuen Gesetz, das bereits mit großer Mehrheit im Unterhaus angenommen worden ist.
Gleich vorweg, bedauerlicherweise nein. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat zumindest das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich behoben, wonach nicht einmal mehr einem Aufsichtsjäger ein Waffenpaß ausgestellt wird.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Viktor Farkas ist schon 2011 gestorben. Sein Vortrag behält aber auch so lange nach seinem Tod die Gültigkeit. Alles was er hier sagt, ist wahr, wahr und besorgniserregend. Es hat sich seither nichts geändert, es ist sogar noch viel ärger geworden. Man sollte sich diese Stimme aus dem Grab anhören.
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.
Was macht einen erfolgreichen und beliebten Politiker aus? Welche Eigenschaften und Soft-Facts spielen in der Politik eine Rolle? Was erzeugt Wirkung beim Wähler? Anhand von Fallbeispielen wie Putin, Trump und österreichischen Politikern wurden am Mittwoch, dem 17.05.2017 in der Team Stronach Akademie die psychologischen und soziologischen Erfolgsfaktoren erörtert.
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Zumindest für die ersten 5 Waffen gibt es seit 2013 eine Erleichterung bei der Stückzahlbeschränkung für Sportschützen. Zum § 23 WaffG wurde der Absatz 2b geschaffen. Nachfolgend ein entsprechender Mustertext für den Erweiterungsantrag.

