Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat. . .
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Wen will die EU tatsächlich entwaffnen? Die Terroristen und die Dschihadisten können es wohl nicht sein. Denn diese Leute verwenden ausschließlich Kriegswaffen und militärischen Sprengstoff. Diese Dinge dürfen aber in ganz Europa von normalen Menschen ohnehin nicht legal erworben werden.
Gerade betreffend die Eintragung von Zubehör in der Waffenbesitzkarte gibt es immer wieder Mißverständnisse, die zu unliebsamen Überraschungen führen können.
Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt.
Die Kommissarin Malmström macht keinen Rückzieher, sondern startet ein Täuschungsmanöver.
Am 16. November fand in Brüssel die Konferenz zur Feuerwaffenrichtlinie im Europäischen Parlament statt, veranstaltet von Firearms United. Wir Österreicher waren auch vertreten, die IWÖ und andere auch, was sehr schön gewesen ist.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
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Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Als sich durch eine weite EU-Richtlinie als Folge der Attentate von Paris im Herbst 2015 die neuerliche Anpassung des österreichischen Waffengesetzes an europäische Vorgaben abzeichnete, wußten wir alle in der „Legalwaffen-Szene“: das bringt nichts Gutes und schon gar nichts für die Sicherheit.
Am 16. November 2016 hat Firearms United gemeinsam mit den Fraktionen EPP, ECR und ALDE zu einer Konferenz im EU-Parlament eingeladen. Dieser Einladung sind über 200 Stakeholder gefolgt.
Es ist allerhöchste Zeit! Die EU will die Waffenverbote so schnell wie möglich durchpeitschen und schon am 7.12.2015 soll die neue Verbotsrichtlinie im EU-Parlament vorgestellt werden. Daher wären so schnell wie möglich die nachstehenden Fragen an die EU-Abgeordneten zu richten. Wir bitten um rege Beteiligung!

