Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat. . .
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In letzter Zeit häufen sich bei der IWÖ vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen oder sein bestehendes schnellstmöglich verkaufen?
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
Terror hofieren – private Waffen kassieren. Das scheint die Parole der EU heute zu sein. Als es um den EU-Beitritt ging – wir erinnern uns – hat man uns versichert, man müsse dabei sein, weil dann könne Österreich in der EU auch mitbestimmen. Das hat sich als Lüge herausgestellt.
Wer macht etwas außer der IWÖ? Antwort: Niemand. Die Jäger nicht, die Sportschützen nicht, vom Handel und von den Produzenten hört man auch nichts. Schweigen, ducken und brav folgen scheint die Parole zu sein. Und die die EU wird das beinhart ausnützen. Jetzt schreibt die IWÖ an die Frau Innenminister. Leider wird es nichts nützen. Wie man hört, hat sie den EU-Plänen längst zugestimmt.
Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
Als „verfehlte Sicherheitspolitik und Übererfüllung der EU-Waffengesetznovelle von 2008“, bezeichnete Team Stronach Mandatarin und Mitglied des Innenausschusses Martina Schenk in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Generalsekretär der IWÖ Dr. Georg Zakrajsek, die österreichischen Waffengesetze.
Mögliche Maßnahmen der Europäischen Kommission betreffend das Waffenrecht. Kommissarin Cecilia Malmström will die EU frei machen von legalem Waffenbesitz. Widerstand ist nötig!
Als sich durch eine weite EU-Richtlinie als Folge der Attentate von Paris im Herbst 2015 die neuerliche Anpassung des österreichischen Waffengesetzes an europäische Vorgaben abzeichnete, wußten wir alle in der „Legalwaffen-Szene“: das bringt nichts Gutes und schon gar nichts für die Sicherheit.
Gerade betreffend die Eintragung von Zubehör in der Waffenbesitzkarte gibt es immer wieder Mißverständnisse, die zu unliebsamen Überraschungen führen können.
Die starke Bürgermobilisierung durch unsere Schweizer Schwesterorganisation PROTELL und durch die anderen in der Interessengemeinschaft Schießen Schweiz vereinten Organisationen gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie war nicht ausreichend.
OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie
Der Beitritt zur EU hat einigen Österreichern Gutes gebracht, manchen weniger Gutes und für sehr viele Österreicher war der Beitritt zur EU mit äußerst unangenehmen Verschlechterungen verbunden. Dazu gehören vor allem die legalen, privaten Waffenbesitzer.
Es ist allerhöchste Zeit! Die EU will die Waffenverbote so schnell wie möglich durchpeitschen und schon am 7.12.2015 soll die neue Verbotsrichtlinie im EU-Parlament vorgestellt werden. Daher wären so schnell wie möglich die nachstehenden Fragen an die EU-Abgeordneten zu richten. Wir bitten um rege Beteiligung!
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.

