Tödliche Schüsse auf den Räuber eines Juweliergeschäftes erhitzen in Nizza/Frankreich die Gemüter. Was war geschehen?
Nachrichten
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Achtung! Das gesetzwidrige Vorgehen bei den Verwahrungskontrollen geht weiter!
Nach den inhaltlich seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Bestimmungen des Waffengesetzes sind Waffenpässe zum Führen von Faustfeuerwaffen (nunmehr Schußwaffen der Kategorie B) Personen auszustellen, die besonders gefährdet sind. Das im Waffengesetz (§ 22 Abs. 2) genannte Beispiel knüpft an „besondere Gefahren“ an, die „außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder der eingefriedeten Liegenschaften“ des Betroffenen bestehen müssen, und denen „am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“.
Das ehemalige Administrationsbüro und jetzige Referat für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten ist übersiedelt.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
HC Strache klärt seine Stellung zum Waffengesetz und rückt das Interview zurecht.
Die schrecklichen Vorkommnisse in Niederösterreich haben zu einer massiven Emotionalisierung der Debatte über den Waffenbesitz in Österreich geführt. Immer wieder wird so versucht, auf Grund von Wahnsinnstaten einzelner Täter ganze Gesellschaftsgruppen wie Jäger, Sport- und Traditionsschützen zu kriminalisieren.