Die schrecklichen Vorkommnisse in Niederösterreich haben zu einer massiven Emotionalisierung der Debatte über den Waffenbesitz in Österreich geführt. Immer wieder wird so versucht, auf Grund von Wahnsinnstaten einzelner Täter ganze Gesellschaftsgruppen wie Jäger, Sport- und Traditionsschützen zu kriminalisieren. . .
Verwandte Beiträge
Die Europäische Union hat es angeschafft und wir setzen es nun um: Die Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (EU-Waffenrichtlinie).
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Die Regierungsvorlage zum Waffengesetz kommt am 30. November in den Innenausschuß.
Bewaffneter Selbstschutz ist die beste Lösung gegen Terroristen und andere Kriminelle – Grüne sollen vor ihrer eigenen Türe kehren
Martina Schenk vom Team Stronach fordert leichteren Zugang zu Waffenpässen – Abstimmung auf ORF Steiermark.
Dieser Inhalt ist Mitgliedern vorbehalten. Interesse? Mehr zur Mitgliedschaft Sie sind schon Mitglied? Dann zum Login!
Schrecklicher Terroranschlag eines amtsbekannten Islamisten in Wien. Dieser erschießt mit einer illegalen Waffe, konkret mit Kriegsmaterial mehrere Menschen und verletzt viele.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Es ging um die Ängste der Frauen, die sich vor Kriminalität fürchten und die von der Politik im Stich gelassen werden. Der Saal war voll, das Interesse der Medien war groß.
Wie bereits noch vor Angelobung des neuen Ministers zugesagt, haben nun die Gespräche zwischen mir als Vertreter der IWÖ und den Fachbeamten des Innenministeriums über die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie begonnen.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Am 29.09.2024 wird es wieder so weit sein. Alle Österreicher sind wahlberechtigt, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden.
Heute ist die IWÖ offiziell eingeladen worden eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes abzugeben.
Bereits in den IWÖ-Nachrichten 03/2017 wurde über die auftretenden Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen berichtet.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.

