Scroll Top
IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Editorial zur IWÖN 3-2025

Sehr geehrte Mitglieder der IWÖ,
Sehr geehrte Leser unserer IWÖ-Nachrichten,

„Obwohl das Waffenrecht Sicherheit vermitteln soll, ist es schon seit jeher ein Spiegel der gesellschaftlichen Entwicklung und ein Spiegel der Zeit. Gerade durch Verschärfungen im Waffenrecht wollen Politiker Handlungsstärke zeigen und vermitteln, daß sie Probleme lösen können. Wenn man annehmen wollte, daß der Grundsatz, ein Waffenrecht hat nur so streng zu sein, wie nötig und so liberal wie möglich, in einer freiheitlichen Demokratie selbstverständlich sei, dann täuscht man sich. Gerade das Waffenrecht ist ein Spielball der gesellschaftspolitischen Interessenlage.

Nur so ist es zu erklären, daß am Waffenrecht, fast möchte man schon sagen in immer kürzerer Abfolge, Änderungen vom Gesetzgeber beschlossen werden.“

Das war die Einleitung des Editorials der Ausgabe 3/2022 der IWÖ-Nachrichten, die das damals wieder einmal novellierte Waffengesetz zum Inhalt hatte. Zwei Jahre hat es diesmal gedauert, bis die nächste Novellierung in Angriff genommen wurde. Aber wer glaubt, daß die jetzt vorliegende Novelle unter dem Eindruck des Attentats von Graz im vergangenen Sommer von den eifrigen Legisten im Innenministerium, Parlament oder wo auch immer unter selbstlosem beiseite stellen ihrer wohlverdienten Ferien entworfen wurde, glaubt auch wohl an das Christkind. Zu umfangreich, zu detailliert, zu kalkuliert ist dieses Regelwerk. Wer Ausgabe 4/2024 der IWÖ-Nachrichten aufmerksam gelesen hat, wird sich auch noch an das Mandatsschreiben von Ursula von der Leyen an Neo-Kommissar Magnus Brunner erinnern, mit dem Auftrag, einen neuen EU-Aktionsplan gegen (legale) Feuerwaffen vorzuschlagen, was natürlich zwangsläufig auch eine Verschärfung des österreichischen Waffengesetzes zur Folge hat. Vieles deutet darauf hin, ja beweist es geradezu, daß bereits spätestens seit Herbst 2024 an dieser Novelle gearbeitet wurde.

Der oben erwähnte tragische Anlaßfall hat nun die Bereitschaft zur Akzeptanz für die laut SPÖ „größte Verschärfung seit Jahrzehnten des Waffengesetzes“ in der Bevölkerung geschaffen. Tragisch in zweifacher Hinsicht: Erstens ist bis heute nicht geklärt, ob die Bluttat, zumindest mit legalen Schußwaffen, nicht zu verhindern gewesen wäre, hätten die zuständigen Behörden das geltende und über Jahrzehnte bewährte Waffengesetz entsprechend angewendet – ein Umstand, den die Politik inklusive Opposition bislang unverständlicherweise nicht verfolgt – und zweitens werden passend zum zuvor erwähnten Mandatsschreiben natürlich sofort die Legalwaffenbesitzer als Schuldige ausgemacht. Ich erspare mir den Hinweis auf die völlig andere Ergebnisse erbringende Bluttatenstatistik unseres Ehrenmitglieds Franz Schmidt, wir von der IWÖ kennen die Beratungsresistenz von Politik und Medien bei dieser Thematik seit Jahrzehnten nur zu gut.

Unser Versuch diesen von langer Hand geplanten Anschlag auf den privaten legalen Waffenbesitz in Österreich zu kontern – siehe z. B. unsere 8 Fragen an die Regierungsparteien und insbesonders natürlich auch die geführten persönlichen Gespräche – konnte zwar gewisse geplante Spitzen etwas entschärften. Gegen den auf das Innigste gehegten Wunsch der gesamten Koalition gemeinsam mit den Grünen auf schwere Einschnitte hat man es aber natürlich mehrfach schwer. Wir von der IWÖ haben das Unheil schon 2024 gesehen, sehr hätten wir uns damals über Unterstützung gefreut. Der Schaden hinsichtlich der aktuellen Waffengesetznovelle ist, wenn man so möchte, schon 2024 angerichtet gewesen. Der Fall in Graz war nurmehr der Trigger für die Politik jetzt die „schärfsten Verschärfungen“ (O-Ton SPÖ) bei „gutem Wind“ durchzubringen.

Und nun noch kurz zur Novelle selbst: Außer der verlängerten Abkühlphase und bestimmten Informations- und Auskunftspflichten, die in manchen Fällen durchaus sinnvoll sein können, tritt das gesamte restliche Regelwerk erst in Kraft, wenn der Bundesminister für Inneres den Termin dafür im Bundesgesetzblatt – mittels Verordnung – verlautbart. Die Informations- und Auskunftspflichten können aber z. B. auch für Antragsteller auf Erweiterung ihrer Waffenbesitzdokumente – manchmal durchaus unangenehme – Folgen haben, wenn der Präsenzdienst aufgrund von Untauglichkeit nicht absolviert wurde und hier dann von der Waffenbehörde nacherhoben wird.

Abgesehen davon, daß die zahlreichen rückwirkenden Bestimmungen im Hinblick auf die Grundrechte verfassungsrechtlich bedenklich sind, liegt hier wohl auch eine verfassungswidrige formalgesetzliche Delegation vor. Zitiert sei hier aus Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer – Bundesverfassungsrecht, 10. Auflage: „Eine Durchführungsverordnung darf vom Gesetz nicht dazu berufen werden, dessen Geltungsbeginn oder Geltungsende zu bestimmen.“ Genau dies wird aber im WaffG gemacht.

Ob die Politik hier ein Gesetzesprüfungsverfahren einleiten wird, bleibt abzuwarten, ist aber eher unwahrscheinlich.

Da die Herausgabe des gesamten Waffengesetzes sowie die Markierung der neuen Textpassagen von den Lesern der IWÖ-Nachrichten in der Vergangenheit sehr gut angenommen wurde, möchten wir auch dieses Mal dieses Service bieten.

Wir veröffentlichen daher den vollen Wortlaut des derzeit mit Stand 16.10.2025 gültigen Waffengesetzes, wobei die letzten Änderungen des Waffengesetzes rot markiert sind. Wir hoffen damit unseren Lesern ein gutes Hilfsmittel zu geben.

Weiters enthalten in dieser Ausgabe der IWÖ-Nachrichten sind noch unsere eingebrachte Begutachtung zur Waffengesetznovelle, sowie unser offener Brief an Medien und Politik und die von der ÖVP uns per E-Mail mitgeteilte Bereitschaft zu künftiger Zusammenarbeit. Ob und wann es dazu auch real kommt, bleibt abzuwarten, wir werden jedenfalls weiter im Sinne unserer Mitglieder und aller Legalwaffenbesitzer intensiv „am Ball“ bleiben.

Abschließend möchte ich an dieser Stelle unseren Mitgliedern danken. Mit der IWÖ-Mitgliedschaft haben Sie nicht nur eine besondere Rechtsschutzversicherung, Sie geben uns auch die Mittel in die Hand uns für Ihre Interessen als Legalwaffenbesitzer einzusetzen. Anders wäre dies nicht möglich.

Herzlichst

Ihr
DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ

Consent Management Platform von Real Cookie Banner