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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Studie: Strengere Waffengesetze senken Mord- und Suizidrate

In Zwentendorf, Niederösterreich, hat ein Hausbesitzer einen Einbrecher angeschossen. Wie es weitergeht, weiß man noch nicht.

Eines scheint aber sicher zu sein: Der Hausbesitzer war nicht IWÖ-Mitglied, sonst hätte er nämlich die von uns schon öfter publizierten Empfehlungen gelesen und beherzigt, die wir für solche Fälle ausgearbeitet haben.

Daher das Ganze noch einmal:

  • Ein Einbrecher ist immer bewaffnet. Er hat zumindest entsprechendes Werkzeug mit, also Messer, Schraubenzieher, Stemmeisen, Geißfuß oder Montiereisen. Das sieht man auch bei schlechtem Licht.
  • Viele Einbrecher decken sich auch in den Küchen, Werkzeugkammern oder Garagen des Opfers mit solchen Dingen ein, sofern sie das nicht schon mitbringen. Diese Sachen findet man dann natürlich bei den toten oder verletzten Eindringlingen.
  • Schußwaffen gehören auch zur Ausrüstung der Täter. Können auch Schreckschußwaffen, Gaspistolen oder Softguns sein. Sind überall frei erhältlich. Manchmal liegen sie auch in dem Haus herum, wo eingebrochen wird. Diese Dinger sehen täuschend echt aus und würden natürlich jede Notwehrhandlung rechtfertigen.
  • Auch echte Waffen (illegale selbstverständlich) werden oft mitgebracht. Wie die Polizei lehrt, werden die dem Angreifer immer entwunden und gegen den Eindringling eingesetzt. Sollte das geschehen, wäre diese Waffe zu entladen, damit sie nicht mehr gefährlich ist. Da sind dann zwar die eigenen Fingerabdrücke drauf (auch auf den Patronen), macht aber nichts.
  • Ist die Polizei eingetroffen, ist das Opfer traumatisiert und zu keiner Aussage fähig. Man braucht Ruhe und kann überhaupt nichts sagen. Nochmals: Bitte nichts sagen! Psychologische Behandlung ist unbedingt abzulehnen. Mit Psychologen oder Kriseninterventionisten darf man unter gar keinen Umständen sprechen.
  • Sprechen aber soll man gleich mit einem Anwalt. Muß nicht berühmt sein, aber gut und ein wenig was vom Waffenrecht verstehen.
  • Dann erst mit der Polizei sprechen. Der Anwalt sollte dabei sein.

Das wär’s. Es ist sicher nicht leicht, nach so einem Vorfall kaltes Blut zu bewahren. Zahlt sich aber aus.

P.S.: Das mit dem „Entwinden“ sagt die Polizei zwar immer anders, funktioniert aber natürlich auch umgekehrt, so wie oben geschildert.

Dr. Georg Zakrajsek

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