Seit 31. Juli 2024 ist der ehemalige Finanzminister Magnus Brunner neues Mitglied der EU-Kommission und in dieser Funktion zuständig für das Ressort Inneres und Migration. In einem der IWÖ vorliegenden sogenannten Mandatsschreiben vom 17. September 2024…
Wie die Leser der letzten Ausgabe der IWÖ-Nachrichten wissen, gibt es jetzt eine neue Waffenfachmesse für Sportschützen und Behörden mit dem Schwerpunkt auf Waffen, Munition, Ausrüstung, sowie den rechtlichen Grundlagen rund um den legalen Waffenbesitz. Auch die IWÖ ist daher mit einem Info-Stand vertreten und informiert über aktuelle Entwicklungen zum Waffenrecht.
Im letzten Newsletter der IWÖ haben wir über ein neues Schreiben des Innenministeriums berichtet, wonach auch dann, wenn eine ganze Schußwaffe der Kategorie B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird, die Schußwaffe als ganze Schußwaffe zu registrieren ist.
Durch ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist es nun entschieden. Da Schweden die geänderte Richtlinie über Waffen nicht innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt hat, muß nun eine Strafe von achteinhalb Millionen Euro bezahlt werden.
In den IWÖ-Nachrichten habe ich bereits einige Male über die Wehrmachtsabnahmestempel und die Haltung der österreichischen Staatsanwaltschaften und Gerichte dazu berichtet.
Oft kommt es vor, daß auf der Waffenbesitzkarte zu wenig Plätze vorhanden sind. Gerade justament zu diesem Zeitpunkt sieht man eine schöne und günstige Schußwaffe der Kategorie B (Pistole, Revolver, Halbautomat) und man möchte diese unbedingt kaufen. Gesagt, getan und um das bewilligte Waffenkontingent nicht zu überschreiten, wird eine Waffe aus dem „Altbestand“ beim Waffenfachhändler auf „Depot“ gelegt. Dieses Depot war teilweise Praxis, aber ist das zulässig oder unzulässig?
