Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden. . .
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Die Geduld der legalen Waffenbesitzer ist jetzt am Ende. Reformen sind dringend erforderlich. Und im September sind Wahlen zum Nationalrat. Daher präsentiert die IWÖ jetzt ihre Forderungen an die politischen Parteien.
Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll.
Das Waffengesetz 2010 hat hauptsächlich Verschärfungen gebracht. Ein paar Erleichterungen waren auch vorgesehen. Einige von uns haben sich darüber gefreut. Ich nicht. Ich kenne nämlich meine Pappenheimer und ich kenne die Herrschaften im Innenministerium.
Im IWÖ Büro häufen sich derzeit eine Unzahl von Anfragen zum neuen Waffengesetz. Es ist gut und richtig, wenn jeder Legalwaffenbesitzer über die gesetzlichen Bestimmungen wohl informiert sein möchte. Ich verstehe es daher auch sehr gut, wenn viele Anfragen an uns gerichtet werden.
Im Anschluß an die Forderung der Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski nach einem strengeren Waffengesetz hinsichtlich der jüngsten Frauenmorde (https://orf.at/stories/3215171/) haben wir Bundeskanzler Kurz um Aufklärung gebeten, mit welchen Tatmitteln diese Bluttaten begangen wurden (ein Schreiben gleichen Inhalts erging auch an Innenminister Nehammer).
Die Regierungsvorlage zum Waffengesetz kommt am 30. November in den Innenausschuß.
Bewaffneter Selbstschutz ist die beste Lösung gegen Terroristen und andere Kriminelle – Grüne sollen vor ihrer eigenen Türe kehren
Da die Finanzprokuratur Hausdurchsuchungen bei Personen, die Waffen oder Zubehör mit Wehrmachtsabnahmestempel besitzen für vertretbar hält, mußte jetzt Klage gegen die Republik Österreich eingebracht werden.
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Es wird die Stellungnahme der IWÖ im Begutachtungsverfahren zum neuen Gesetz zitiert. Die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen vernichtet Vermögenswerte, mindert aber nicht die Schußwaffenkriminalität.
Die offiziellen Texte zum neuen Waffengesetzentwurf sind schwer zu lesen. Es wird nämlich nicht das Gesetz als Ganzes wiedergegeben, sondern nur die Worte, Absätze und Paragraphen, die geändert werden sollen.

