Dürfen Beamte sogar gerichtliche Urteile negieren, wenn es gilt Waffenpässe zu verhindern? Ein bedenklicher Fall. . .
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Ist es möglich, daß es bei der Ausstellung von Waffenpässen zu einem Umdenken kommt? Eine kritische Betrachtung
Allmählich bergreifen jetzt auch die Jäger, daß man ihnen den Waffenpaß wegnehmen wird. Wegschauen und schweigen hat nichts genützt und das BMI hat es bis zum Verwaltungsgerichtshof geschafft. Und der hat das bestätigt.
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Nach den inhaltlich seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Bestimmungen des Waffengesetzes sind Waffenpässe zum Führen von Faustfeuerwaffen (nunmehr Schußwaffen der Kategorie B) Personen auszustellen, die besonders gefährdet sind. Das im Waffengesetz (§ 22 Abs. 2) genannte Beispiel knüpft an „besondere Gefahren“ an, die „außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder der eingefriedeten Liegenschaften“ des Betroffenen bestehen müssen, und denen „am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“.
Eine unglaubliche Sauerei spielt sich seit Jahren ab: Polizisten, Justizwachebeamte und Soldaten bekommen keinen Waffenpaß mehr.
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Es geht um das Thema Blei. Pulver und Blei – zwei Begriffe, die seit Jahrhunderten miteinander verbunden sind.
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Gleich vorweg, bedauerlicherweise nein. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat zumindest das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich behoben, wonach nicht einmal mehr einem Aufsichtsjäger ein Waffenpaß ausgestellt wird.
Nach den neuen Bestimmungen dürfen Jäger Schalldämpfer besitzen. Dürfen diese für die Ausübung der Jagd auch in andere EU-Staaten mitgenommen werden?
Martina Schenk vom Team Stronach fordert leichteren Zugang zu Waffenpässen – Abstimmung auf ORF Steiermark.
In letzter Zeit erreichten die IWÖ einige Anfragen dahingehend, ob Jagdkarteninhaber einen „Waffenführerschein“ vorlegen müssen oder nicht.
Das Innenministerium hat es zusammen mit den einzelnen Waffenbehörden mit tatkräftiger Hilfe geschafft
Einige Jahre schrieb Rüdiger MARTIN im „St.Hubertus“ seine kritisch-humorige Glosse „Eingestochen“. Offenbar zu kritisch, daher wurde „Eingestochen“ mit Ende 2012 „abgestochen“. Doch auch künftig wird er sich – schonungslos und zynisch – mit Mißständen auseinandersetzen.

