Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
nimda
Tödliche Schüsse auf den Räuber eines Juweliergeschäftes erhitzen in Nizza/Frankreich die Gemüter. Was war geschehen?
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Achtung! Das gesetzwidrige Vorgehen bei den Verwahrungskontrollen geht weiter!
Nach den inhaltlich seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Bestimmungen des Waffengesetzes sind Waffenpässe zum Führen von Faustfeuerwaffen (nunmehr Schußwaffen der Kategorie B) Personen auszustellen, die besonders gefährdet sind. Das im Waffengesetz (§ 22 Abs. 2) genannte Beispiel knüpft an „besondere Gefahren“ an, die „außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder der eingefriedeten Liegenschaften“ des Betroffenen bestehen müssen, und denen „am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“.
Das ehemalige Administrationsbüro und jetzige Referat für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten ist übersiedelt.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.