IWÖ
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Achtung! Das gesetzwidrige Vorgehen bei den Verwahrungskontrollen geht weiter!
Nach den inhaltlich seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Bestimmungen des Waffengesetzes sind Waffenpässe zum Führen von Faustfeuerwaffen (nunmehr Schußwaffen der Kategorie B) Personen auszustellen, die besonders gefährdet sind. Das im Waffengesetz (§ 22 Abs. 2) genannte Beispiel knüpft an „besondere Gefahren“ an, die „außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder der eingefriedeten Liegenschaften“ des Betroffenen bestehen müssen, und denen „am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“.
Das ehemalige Administrationsbüro und jetzige Referat für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten ist übersiedelt.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
HC Strache klärt seine Stellung zum Waffengesetz und rückt das Interview zurecht.
Die schrecklichen Vorkommnisse in Niederösterreich haben zu einer massiven Emotionalisierung der Debatte über den Waffenbesitz in Österreich geführt. Immer wieder wird so versucht, auf Grund von Wahnsinnstaten einzelner Täter ganze Gesellschaftsgruppen wie Jäger, Sport- und Traditionsschützen zu kriminalisieren.
Die IWÖ verzichtet bewußt auf eine Empfehlung zu dieser Volksbefragung. Unsere Mitglieder sind reife Demokraten, die sich ihre eigene Meinung bilden können und auch sollen. Aber hingehen sollte man unbedingt!
Seit April versuchen wir von der IWÖ einen Termin im Verteidigungsministerium zu bekommen. Am 11.04.2013 haben wir einen freundlichen Brief geschrieben, am 29.04.2013 nochmals nachgefragt. Nichts ist geschehen, das Ministerium hat uns nicht einmal den Brief bestätigt.

