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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

IWÖ

Korneuburg_-_Gerichtsgebäude

09 Apr.: Zur Sinnhaftigkeit der in Ausarbeitung befindlichen neuerlichen Verschärfung des Waffengesetzes, oder wie sich der Aktionismus von Innenminister Karner (ÖVP) selbst entlarvt

Nach Medienberichten muß sich heute am Landesgericht Korneuburg ein 36-Jähriger wegen Mordes verantworten. Der gebürtige Bosnier erschoß seine Ex-Frau vor den Augen von drei gemeinsamen Kindern. Die Bluttat hatte sich im vergangenen Oktober im Bezirk Gänserndorf (Niederösterreich) ereignet.

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15 März: Allgemeines Waffenverbot im öffentlichen Raum

Im Hinblick auf die mehr als beunruhigenden Medienberichte hinsichtlich einer geplanten neuerlichen Verschärfung des Waffengesetzes haben wir uns an Innenminister Karner gewandt mit dem deutlichen Hinweis darauf, daß die österreichischen Legalwaffenbesitzer kriminalpolitisch nicht in Erscheinung treten und haben mit dem folgenden Schreiben um Aufklärung ersucht…

S8

16 Nov.: Neue Bedingungen für die von der IWÖ abgeschlossene Rechtsschutzversicherung ab 01.10.2023

Über viele Jahre war die Zürich Versicherung ein verläßlicher Partner für die von der IWÖ abgeschlossene Rechtsschutzversicherung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen erfolgten Deckungszusagen, dort wo solche auszusprechen waren, in angemessener Zeit. Manche Deckungsanfragen waren aber von vornherein zum Scheitern verurteilt, keine Versicherung deckt wissentlich Verfahren, die nach den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt sind.

Waffensammlung

13 Nov.: Depotwaffen und ihre (Un-)zulässigkeit

Oft kommt es vor, daß auf der Waffenbesitzkarte zu wenig Plätze vorhanden sind. Gerade justament zu diesem Zeitpunkt sieht man eine schöne und günstige Schußwaffe der Kategorie B (Pistole, Revolver, Halbautomat) und man möchte diese unbedingt kaufen. Gesagt, getan und um das bewilligte Waffenkontingent nicht zu überschreiten, wird eine Waffe aus dem „Altbestand“ beim Waffenfachhändler auf „Depot“ gelegt. Dieses Depot war teilweise Praxis, aber ist das zulässig oder unzulässig?

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