Waffenbesitzer haben bis zum 13.12.2021 umfangreiche zusätzliche Verpflichtungen!
Aktuelles
Das Fortschreiten der elektronischen Medien ist unaufhaltsam. Printausgaben von Zeitungen fallen in der Beliebtheit zurück, insbesondere die junge Generation konsumiert Information vorzugsweise elektronisch zu Hause am Computer oder mobil am Handy.
Im Anschluß an die Forderung der Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski nach einem strengeren Waffengesetz hinsichtlich der jüngsten Frauenmorde (https://orf.at/stories/3215171/) haben wir Bundeskanzler Kurz um Aufklärung gebeten, mit welchen Tatmitteln diese Bluttaten begangen wurden (ein Schreiben gleichen Inhalts erging auch an Innenminister Nehammer).
Daß die Grünen nie Freunde des privaten liberalen Waffenbesitzes waren, obwohl mittlerweile ein – ehemaliger – Grüner als Bundespräsident nicht nur seine Liebe zu Österreich, sondern auch seine Liebe zur österreichischen Jägerschaft entdeckt hat, ist wohl jedem an legalen Schußwaffen Interessierten klar.
„Schau auf dich, schau auf mich!“ So lautet der von der österreichischen Bundesregierung ausgewählte Titel einer Informationskampagne, die im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie Akzeptanz für die von ihr verhängten Maßnahmen schaffen soll.
Innenminister Nehammer teilte auf eine NEOS-Anfrage hin mit, daß gegenüber dem Terroristen von Wien kein Waffenverbot bestand. Dies sei nicht generelle Praxis.
Schrecklicher Terroranschlag eines amtsbekannten Islamisten in Wien. Dieser erschießt mit einer illegalen Waffe, konkret mit Kriegsmaterial mehrere Menschen und verletzt viele.
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
Der Forderung der IWÖ im Begutachtungsverfahren wurde von Seiten des Innenministeriums nachgekommen: Schußwaffen, die vor dem 01.01.1900 hergestellt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.