Kenner der Materie haben es natürlich erwartet: Nachdem die EU bereits Bleischrot in Feuchtgebieten verboten hat war es nur eine Frage der Zeit, bis in bewährter Salamitaktik das Bleiverbot auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll.
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Besonders findige Behörden machen Probleme bei der Registrierung von langen Magazinen. Ob dies berechtigt ist oder nicht, untersucht der vorliegende Artikel.
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.
Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Es folgt in der Regel eine leichtfüßige Aburteilung der absurdesten Gedankenkonstruktionen im Namen einer oft selbst nicht verstandenen Wissenschaftlichkeit.
Dies teilte die deutsche Regierung auf parlamentarische Anfrage verschiedener Fraktionen mit. Das Verteidigungsministerium sagte eine „intensive“ Prüfung zu.
In Österreich gibt es derzeit etwa 1,1 Millionen Waffen der Kategorien B, C (und D). Mit breiter medialer Präsenz präsentierte der VSÖ diese Zahl an privaten Schußwaffen und warnte aufgrund der Steigerungsraten vor unsicherer Verwahrung.
Man muß nicht ein besonders aufmerksamer Zeitungsleser sein, um feststellen zu können, daß die Tötungsdelikte mit Messern stark angestiegen sind.
Seit 14. Dezember 2019 sind „lange“ Magazine für Pistolen (>20 Schuss) und Halbautomaten (> 10 Schuss) der Waffenbehörde zu melden.
Die Europäische Union und die Mehrheit der ins Europäische Parlament gewählten nationalen Politiker haben uns im Zusammenhang mit „großen Magazinen“ komplizierte und unsinnige Regelungen gebracht.