In den IWÖ-Nachrichten 2/2021, Seite 7f habe ich über das Schicksal eines Sammlers berichtet, der eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung durch Spezialkräfte der Polizei erdulden mußte. . .
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Die Frage ist nicht schwer zu beantworten. Zusätzliche Regulierungen, Verschärfungen, mehr Bürokratie, immense Kosten und flächendeckende Kontrolle. Unser gutes, einfaches und liberales Waffengesetz aus dem Jahre 1967 mußten wir gegen ein neues tauschen, das – noch gar nicht richtig in Kraft – schon wieder verschärft worden ist.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Gerade betreffend die Eintragung von Zubehör in der Waffenbesitzkarte gibt es immer wieder Mißverständnisse, die zu unliebsamen Überraschungen führen können.
OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
Wer macht etwas außer der IWÖ? Antwort: Niemand. Die Jäger nicht, die Sportschützen nicht, vom Handel und von den Produzenten hört man auch nichts. Schweigen, ducken und brav folgen scheint die Parole zu sein. Und die die EU wird das beinhart ausnützen. Jetzt schreibt die IWÖ an die Frau Innenminister. Leider wird es nichts nützen. Wie man hört, hat sie den EU-Plänen längst zugestimmt.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Die Kommissarin Malmström macht keinen Rückzieher, sondern startet ein Täuschungsmanöver.
Am 16. November fand in Brüssel die Konferenz zur Feuerwaffenrichtlinie im Europäischen Parlament statt, veranstaltet von Firearms United. Wir Österreicher waren auch vertreten, die IWÖ und andere auch, was sehr schön gewesen ist.
Die starke Bürgermobilisierung durch unsere Schweizer Schwesterorganisation PROTELL und durch die anderen in der Interessengemeinschaft Schießen Schweiz vereinten Organisationen gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie war nicht ausreichend.
Als „verfehlte Sicherheitspolitik und Übererfüllung der EU-Waffengesetznovelle von 2008“, bezeichnete Team Stronach Mandatarin und Mitglied des Innenausschusses Martina Schenk in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Generalsekretär der IWÖ Dr. Georg Zakrajsek, die österreichischen Waffengesetze.
So betitelte die Presse am 06.04.2018 einen Artikel. „Betäubendes Schweigen wirft ein ehemaliger leitender Beamter der Londoner Polizei vor. Durchschnittlich jeden zweiten Tag wurde 2018 in London jemand ermordet. Zum ersten Mal ist die Mordrate höher als in New York.“
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
Nachdem das Oberlandesgericht Graz den Hausdurchsuchungsbefehl aufgrund eines Wehrmachtsabnahmestempels auf einem Holster für eine Walther Pistole als rechtswidrig aufgehoben hat, versucht nun die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich zurückzurudern. Die Hausdurchsuchung wäre in durchaus vertretbarer Weise durchgeführt worden.

