Das Waffengesetz sieht an relativ vielen Stellen die Verpflichtung der Meldung von bestimmten Umständen an die Waffenbehörde vor. . .
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Ein Artikel auf der Webpage der FPÖ hat mich staunen lassen. Unter dem Titel „Österreichs Sportschützen können beruhigt in die Zukunft sehen“ werden doch interessante Betrachtungen angestellt.
Die schrecklichen Vorkommnisse in Niederösterreich haben zu einer massiven Emotionalisierung der Debatte über den Waffenbesitz in Österreich geführt. Immer wieder wird so versucht, auf Grund von Wahnsinnstaten einzelner Täter ganze Gesellschaftsgruppen wie Jäger, Sport- und Traditionsschützen zu kriminalisieren.
In Österreich gibt es derzeit etwa 1,1 Millionen Waffen der Kategorien B, C (und D). Mit breiter medialer Präsenz präsentierte der VSÖ diese Zahl an privaten Schußwaffen und warnte aufgrund der Steigerungsraten vor unsicherer Verwahrung.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf die Einleitung des Begutachtungsverfahrens betreffend die geplante Änderung des Waffengesetzes 1996 dankt die IWÖ, Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich, für die Übermittlung des Begutachtungsentwurfes und für die Einräumung der Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
EU-Kommissarin Malström plant eine Verschärfung des Waffenrechts.
Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
Die Geduld der legalen Waffenbesitzer ist jetzt am Ende. Reformen sind dringend erforderlich. Und im September sind Wahlen zum Nationalrat. Daher präsentiert die IWÖ jetzt ihre Forderungen an die politischen Parteien.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
Die IWÖ wurde dazu ausführlich interviewt und weist ausdrücklich darauf hin, daß die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen zwar Vermögenswerte vernichtet, aber dennoch nicht dem angestrebten Ziel der Bekämpfung der Schußwaffenkriminalität dient.
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.

