Das Waffengesetz sieht an relativ vielen Stellen die Verpflichtung der Meldung von bestimmten Umständen an die Waffenbehörde vor. . .
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Anfang Juli 2018 wurde aus mehreren gleichlautenden Quellen bekannt, daß der im Ministerium fertige Entwurf der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Waffengesetz in der Koalition blockiert werde. Diese unglaubliche Nachricht erregte in den diversen Waffenforen erhebliches Aufsehen und große Empörung bei den Legalwaffenbesitzern.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Es ist wieder passiert: Ein Schulmassaker. In den USA. Im Land der Waffennarren und einer allmächtigen Waffenlobby. Wieder wurde eine waffenfreie Zone zum Schauplatz einer blutigen Tragödie.
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
In Österreich gibt es derzeit etwa 1,1 Millionen Waffen der Kategorien B, C (und D). Mit breiter medialer Präsenz präsentierte der VSÖ diese Zahl an privaten Schußwaffen und warnte aufgrund der Steigerungsraten vor unsicherer Verwahrung.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Das Waffengesetz 2010 hat hauptsächlich Verschärfungen gebracht. Ein paar Erleichterungen waren auch vorgesehen. Einige von uns haben sich darüber gefreut. Ich nicht. Ich kenne nämlich meine Pappenheimer und ich kenne die Herrschaften im Innenministerium.
Heute ist die IWÖ offiziell eingeladen worden eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes abzugeben.
Die schrecklichen Vorkommnisse in Niederösterreich haben zu einer massiven Emotionalisierung der Debatte über den Waffenbesitz in Österreich geführt. Immer wieder wird so versucht, auf Grund von Wahnsinnstaten einzelner Täter ganze Gesellschaftsgruppen wie Jäger, Sport- und Traditionsschützen zu kriminalisieren.
Abgesehen von der Registrierung und der Deaktivierung, die gesondert behandelt werden, bringt das WaffG 2010 noch einiges Neues. Ein paar Erleichterungen, aber auch ein paar heimtückische Verschärfungen. Und die haben es in sich.
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Die IWÖ wurde dazu ausführlich interviewt und weist ausdrücklich darauf hin, daß die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen zwar Vermögenswerte vernichtet, aber dennoch nicht dem angestrebten Ziel der Bekämpfung der Schußwaffenkriminalität dient.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.

