Der Bundeskanzler und die Frauenmorde
Im Anschluß an die Forderung der Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski nach einem strengeren Waffengesetz hinsichtlich der jüngsten Frauenmorde (https://orf.at/stories/3215171/) haben wir Bundeskanzler Kurz um Aufklärung gebeten, mit welchen Tatmitteln diese Bluttaten begangen wurden (ein Schreiben gleichen Inhalts erging auch an Innenminister Nehammer).
Natürlich gilt die „Unschuldsvermutung“, doch hegen wir den begründeten Verdacht, daß wider besseres Wissen einmal mehr gegen den privaten legalen Waffenbesitz Stimmung gemacht werden soll. Erhärtet wird das durch den Artikel „Waffengesetze haben Einfluß auf Morde“ in der Wiener Zeitung vom 04.06.2021 https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2106896-Waffengesetze-haben-Einfluss-auf-Morde.html : Einerseits folgt der Autor dem Hinweis der IWÖ, daß das geltende Waffengesetz bereits alle geforderten Sanktionen ermöglicht (zB. wird ein Waffenverbot immer „lebenslang“ ausgesprochen!), andererseits wird aber wieder tendenziös versucht die erwähnten Morde dem legalen Waffenbesitz in die Schuhe zu schieben.
Bereits die Lott-Studie in den USA hat wissenschaftlich nachgewiesen, daß strengere Waffengesetze keine Abnahme, sondern eine Zunahme der Schußwaffenkriminalität bewirken und dasselbe belegt für Österreich die Bluttaten-Statistik von Franz Schmidt, Ehrenmitglied der IWÖ: legale Schußwaffen sind praktisch bedeutungslos im Zusammenhang mit Delikten gegen Leib und Leben: https://iwoe.at/statistiken-inland/
Nachfolgend der Brief der IWÖ an Bundeskanzler Sebastian Kurz. Die Antwort werden wir umgehend publizieren!
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!Wie den Medien zu entnehmen war häuften sich in den letzten Monaten bedauerlicherweise Morde an Frauen, was die Politik veranlaßt hat dazu Stellungnahmen abzugeben, in denen unter anderem strengere Waffengesetze gefordert wurden. Die jüngste diesbezügliche Aussendung stammt von der Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski. Darin ist laut orf.at folgendes zu lesen: „Der Zugang zu Waffen für den privaten Gebrauch muss drastisch eingeschränkt werden.“, „In den ersten fünf Monaten des Jahres 2021 seien 14 Frauen (mutmaßlich) von einem (Ex-)Partner ermordet worden … Vier der Opfer wurden mit einer Schuss- oder Faustfeuerwaffe getötet, Berichten zufolge handelte es sich teils um illegalen privaten Waffenbesitz.“ Und weiters: „Angesichts einer hohen Zahl an mit Schuss- oder Faustwaffen verübten Femiziden würden auch Gewaltforscherinnen und -forscher wie Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung schärfere Waffengesetze zum besseren Schutz von Frauen vor Männergewalt fordern, wird darin argumentiert.“
Wir bitten Sie sehr geehrter Herr Bundeskanzler uns Auskunft zu geben, wie viele Frauenmorde tatsächlich mit legalen Schußwaffen begangen wurden, denn laut Medienberichten sind diese bei allen erwähnten Bluttaten krass unterrepräsentiert.
Gerne berichten wir darüber in unseren vereinseigenen Publikationen (IWÖ-Nachrichten, Newsletter). Die IWÖ vertritt über 10.000 Legalwaffenbesitzer, die alle Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen sehen.
DI Mag. Andreas Rippel