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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Regierung plant weitere Verschärfung des Waffengesetzes – Die ersten Details

Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden:

Bei jeder Neuausstellung von Waffenpässen oder Waffenbesitzkarten soll es eine verpflichtende Prüfung in der Extremismus-Datei des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geben. Dieser Plan scheint auf den ersten Blick noch halbwegs zweckmäßig zu sein, in Wahrheit geht er an der bestehenden Problematik aber vollständig vorbei. Welcher Terrorist in Österreich beantragt die Neuausstellung eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte? Keiner! Wenn man zusätzlich noch bedenkt, daß die Extremismus-Datei des BVT ein Register ist, welches keinen klaren und überprüfbaren Kriterien unterliegt, dann ist zu fragen, ob diese Bestimmung nicht in Wahrheit dazu dienen wird Personen, die beispielsweise ohne die Begehung einer Straftat unerwünschte Postings (Stichwort: Fremdenfeindlichkeit) im Internet abgesetzt haben, von waffenrechtlichen Dokumenten fernzuhalten.

Aber lassen wir diesen Vorschlag noch einmal so stehen, wie er ist.

Ein weiterer Wunsch der Regierung geht in die Richtung die Straftatbestände für den Besitz und die Beschaffung verbotener Waffen zu prüfen. Jeder Informierte weiß, daß diese Formulierung bedeutet, daß damit eine Verschärfung der Strafen geplant ist. Auch dieser Plan der Regierung klingt auf den ersten Blick sinnvoll, ist es aber nicht. Was hätte eine Verschärfung der Strafbestimmungen im gegenständlichen Terrorfall gebracht? Die Antwort ist auch hier, die Verschärfung hätte nichts gebracht. Oder glaubt allen Ernstes ein Politiker daran, daß mit einer Anhebung des Strafrahmens für waffenrechtliche Delikte sich ein Terrorist von einem Mord abbringen läßt, für den ohnedies lebenslange Freiheitsstrafe droht? Wen würde diese Verschärfung der Straftatbestände in der Praxis treffen? Im Regelfall Personen, die oftmals seit vielen, vielen Jahren einen verbotenen Gegenstand völlig beanstandungslos besitzen und sich wenig bis nichts dabei gedacht haben. Auch wenn es nicht gesetzeskonform und daher abzulehnen ist, so wird sich beispielsweise doch so mancher Stockdegen in verschiedenen Sammlungen befinden. Auch so mancher Schlagring wird sich seit Jugendtagen irgendwo versteckt befinden. Auch ist die Abgrenzung von erlaubten zu verbotenen Schlagstöcken schwierig und alles andere als eindeutig. Ist es wirklich kriminalpolitisch notwendig und sinnvoll zur Verhinderung des Terrors solche Menschen noch strenger zu bestrafen? Soll man wirklich die Strafdrohungen, die vor kurzem erst erhöht worden sind nochmals erhöhen? Wird dadurch der Terrorismus bekämpft? Die Antwort möge sich jeder selbst geben.

Ein weiterer Plan geht in die Richtung Personen, die wegen Terrordelikten verurteilt wurden, ein lebenslanges Waffen- und Munitionsverbot aufzuerlegen. Verstöße sollen unverzüglich dem Gericht gemeldet werden. Dieser Plan der Regierung zeigt, wie man sich mit der Materie der Waffengesetze auseinandergesetzt hat. Jedes Waffenverbot, welches in Österreich verhängt wird, ist ein lebenslanges Waffenverbot. Es gibt (mit Ausnahme von kurzfristigen vorläufigen Waffenverboten) keine befristeten Waffenverbote. Man will bei der Regierung also etwas einführen, was es bereits gibt. Verstöße gegen dieses Waffenverbot sollen unverzüglich dem Gericht gemeldet werden. Abgesehen davon, daß der Anlaßfall zeigt, was mit Meldungen passiert, darf darauf hingewiesen werden, daß es auch jetzt so ist, daß Verstöße unverzüglich dem Gericht (der Staatsanwaltschaft) zu melden sind. Hat die Polizei Kenntnis von einem Verstoß gegen ein Waffenverbot muß die Staatsanwaltschaft informiert werden.

Was Waffenverbote zur Terrorabwehr taugen hat aber auch der gegenständliche Anlaßfall gezeigt. Der Terrorist war wegen Terroraktivitäten vorbestraft, es mußte daher über ihn ein aufrechtes Waffenverbot bestehen. Trotzdem ist es ihm offensichtlich relativ einfach gelungen eine Kalaschnikow, das heißt Kriegsmaterial samt Munition zu organisieren. Eine derartige Kalaschnikow ist bei bestehender Gesetzeslage nicht nur jedem vorbestraften Terroristen, der unter Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen trotzdem auf freiem Fuß ist, verwehrt, sondern auch jedem verläßlichen und unbescholtenen Bürger.

Anlaßgesetzgebung statt politischer Verantwortung. Im gegenständlichen Fall der Versuch von eigenen gravierenden Verfehlungen abzulenken.

DI Mag. Andreas Rippel
Präsident de IWÖ

 

 


 

 

Fotocredit: BKA
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