Abgesehen von der Registrierung und der Deaktivierung, die gesondert behandelt werden, bringt das WaffG 2010 noch einiges Neues. Ein paar Erleichterungen, aber auch ein paar heimtückische Verschärfungen. Und die haben es in sich. . .
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Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Die Europäische Union hat es angeschafft und wir setzen es nun um: Die Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (EU-Waffenrichtlinie).
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
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Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Ein Artikel auf der Webpage der FPÖ hat mich staunen lassen. Unter dem Titel „Österreichs Sportschützen können beruhigt in die Zukunft sehen“ werden doch interessante Betrachtungen angestellt.
Die IWÖ wurde dazu ausführlich interviewt und weist ausdrücklich darauf hin, daß die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen zwar Vermögenswerte vernichtet, aber dennoch nicht dem angestrebten Ziel der Bekämpfung der Schußwaffenkriminalität dient.
Gestern wurde die IWÖ zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde.
Jedes Gesetz muss Interpretationsspielräume offen lassen. Es ist also kein Fehler, wenn Gesetze teilweise unbestimmt sind.
Wie es sich in den letzten Tagen abgezeichnet hat, ist die letzte Fassung des Entwurfes der Änderungen zum Waffengesetz 1996 nunmehr zwischen den Koalitionsparteien abgesegnet.
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Die Geduld der legalen Waffenbesitzer ist jetzt am Ende. Reformen sind dringend erforderlich. Und im September sind Wahlen zum Nationalrat. Daher präsentiert die IWÖ jetzt ihre Forderungen an die politischen Parteien.

