Die Europäische Union hat es angeschafft und wir setzen es nun um: Die Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (EU-Waffenrichtlinie. . .
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Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll.
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Unter dem spröden Titel eines Deregulierungs- und Anpassungsgesetzes 2016-Inneres, sollen unter anderem auch das Waffengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden.
War der Wahlkampf 2017 noch dominiert von der Thematik der Migrationskrise, so war der nun vergangene Wahlkampf vor allem geprägt durch Inhaltsleere.
Die offiziellen Texte zum neuen Waffengesetzentwurf sind schwer zu lesen. Es wird nämlich nicht das Gesetz als Ganzes wiedergegeben, sondern nur die Worte, Absätze und Paragraphen, die geändert werden sollen.
Das Waffengesetz sieht an relativ vielen Stellen die Verpflichtung der Meldung von bestimmten Umständen an die Waffenbehörde vor.
Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
EU-Kommissarin Malström plant eine Verschärfung des Waffenrechts.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf die Einleitung des Begutachtungsverfahrens betreffend die geplante Änderung des Waffengesetzes 1996 dankt die IWÖ, Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich, für die Übermittlung des Begutachtungsentwurfes und für die Einräumung der Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Die Geduld der legalen Waffenbesitzer ist jetzt am Ende. Reformen sind dringend erforderlich. Und im September sind Wahlen zum Nationalrat. Daher präsentiert die IWÖ jetzt ihre Forderungen an die politischen Parteien.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Die Regierungsvorlage zum Waffengesetz kommt am 30. November in den Innenausschuß.

