Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Wie bereits noch vor Angelobung des neuen Ministers zugesagt, haben nun die Gespräche zwischen mir als Vertreter der IWÖ und den Fachbeamten des Innenministeriums über die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie begonnen.
Viktor Farkas ist schon 2011 gestorben. Sein Vortrag behält aber auch so lange nach seinem Tod die Gültigkeit. Alles was er hier sagt, ist wahr, wahr und besorgniserregend. Es hat sich seither nichts geändert, es ist sogar noch viel ärger geworden. Man sollte sich diese Stimme aus dem Grab anhören.
Die Tschechen haben gleich auf die EU-Waffenrichtlinie reagiert. Und zwar mit einem neuen Gesetz, das bereits mit großer Mehrheit im Unterhaus angenommen worden ist.
Gleich vorweg, bedauerlicherweise nein. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat zumindest das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich behoben, wonach nicht einmal mehr einem Aufsichtsjäger ein Waffenpaß ausgestellt wird.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.