Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Am 20. Dezember haben die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten jene Vereinbarung bestätigt, die zu Monatsbeginn zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission in Bezug auf die Überarbeitung der EU-Richtlinie über Schusswaffen getroffen wurde.
Die Regierungsvorlage zum Waffengesetz kommt am 30. November in den Innenausschuß.
Der erste Anlauf ist gescheitert. Das war knapp. Die EU-Kommission wollte noch vor den Weihnachtsfeiertagen die neue Richtlinie durchpeitschen. Sie ist am 17.12.2015 im Parlament präsentiert worden und sollte in der „stillen Zeit“ beschlossen werden.
Der Verwaltungsgerichtshof in Wien behebt das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich mit dem das Sportschießen verhindert werden sollte.
Das entscheiden wir, wir das Volk. Es ist ja nicht mehr sehr viel übergeblieben von der Mitbestimmung des Volkes in unserer Demokratie. Aber am 24. April dürfen wir wählen. Tun wir es! Was besseres kann man an diesem Tag nicht vorhaben.















