Wie bereits noch vor Angelobung des neuen Ministers zugesagt, haben nun die Gespräche zwischen mir als Vertreter der IWÖ und den Fachbeamten des Innenministeriums über die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie begonnen.
Viktor Farkas ist schon 2011 gestorben. Sein Vortrag behält aber auch so lange nach seinem Tod die Gültigkeit. Alles was er hier sagt, ist wahr, wahr und besorgniserregend. Es hat sich seither nichts geändert, es ist sogar noch viel ärger geworden. Man sollte sich diese Stimme aus dem Grab anhören.
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.
Am 16. November 2016 hat Firearms United gemeinsam mit den Fraktionen EPP, ECR und ALDE zu einer Konferenz im EU-Parlament eingeladen. Dieser Einladung sind über 200 Stakeholder gefolgt.
Terror hofieren – private Waffen kassieren. Das scheint die Parole der EU heute zu sein. Als es um den EU-Beitritt ging – wir erinnern uns – hat man uns versichert, man müsse dabei sein, weil dann könne Österreich in der EU auch mitbestimmen. Das hat sich als Lüge herausgestellt.
Immer wieder kommt es zu Akten der gerechtfertigten Notwehr. Die Notwehr ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen uneingeschränkt zulässig, aber selbstverständlich versuchen immer wieder Menschen, denen ein Strafverfahren droht oder die einem Strafverfahren ausgesetzt sind, sich mit dem Argument der Notwehr – obwohl sie gar nicht vorgelegen hat – zu rechtfertigen.


















