Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
Der Forderung der IWÖ im Begutachtungsverfahren wurde von Seiten des Innenministeriums nachgekommen: Schußwaffen, die vor dem 01.01.1900 hergestellt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Dies teilte die deutsche Regierung auf parlamentarische Anfrage verschiedener Fraktionen mit. Das Verteidigungsministerium sagte eine „intensive“ Prüfung zu.
In Österreich gibt es derzeit etwa 1,1 Millionen Waffen der Kategorien B, C (und D). Mit breiter medialer Präsenz präsentierte der VSÖ diese Zahl an privaten Schußwaffen und warnte aufgrund der Steigerungsraten vor unsicherer Verwahrung.
Man muß nicht ein besonders aufmerksamer Zeitungsleser sein, um feststellen zu können, daß die Tötungsdelikte mit Messern stark angestiegen sind.
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