Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
Der Forderung der IWÖ im Begutachtungsverfahren wurde von Seiten des Innenministeriums nachgekommen: Schußwaffen, die vor dem 01.01.1900 hergestellt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Es folgt in der Regel eine leichtfüßige Aburteilung der absurdesten Gedankenkonstruktionen im Namen einer oft selbst nicht verstandenen Wissenschaftlichkeit.
Dies teilte die deutsche Regierung auf parlamentarische Anfrage verschiedener Fraktionen mit. Das Verteidigungsministerium sagte eine „intensive“ Prüfung zu.