Jagen mit Halbautomaten
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Erlaubt ist es ja, das NÖ-Landesjagdgesetz sieht das vor, auch in Oberösterreich ist es gestattet, nur eine Magazinbeschränkung (zwei Schuß) ist vorgesehen. Es ist also dem Jagdherrn überlassen ob er jemanden bei der Jagd einen Halbautomaten erlaubt. Hat man selber ein Revier, kann man natürlich im Rahmen der Jagdgesetze machen was man will.
Diese Gewehre haben ja bei vielen Jägern einen schlechten Ruf. „Automaten“, „Vollernter“, „Aasjäger“ hört man – offen oder hinter vorgehaltener Hand. Diskussionen sind hier schwer zu führen, vor allem dann, wenn man es mit Vorurteilen zu tun bekommt.
Tatsächlich ist das eine Frage des Charakters und der weidmännischen Einstellung. Als Jagdgast sollte und muß man auf die Befindlichkeit und die Einstellung des Jagdherrn Rücksicht nehmen und Probleme nicht dort austragen, wo man sie vermeiden kann. Ich selber habe lange Zeit (vor dem neuen Waffengesetz) auf Niederwild- und Flugwildjagden einen Cosmi-Halbautomaten verwendet. Der hatte 8 Patronen im Magazin, aber mehr als zwei Schüsse auf ein Stück Wild habe ich nie abgegeben. Übrigens haben die meisten meiner Mitjäger das Gewehr gar nicht als „Automaten“ erkannt.
Rückwirkendes Gesetz kriminalisiert die Jäger
Um das aber geht es hier gar nicht. Es geht um die heutige gesetzliche Lage, die leider die Jäger schwer benachteiligt. Und das haben wir wieder einmal der EU zu verdanken.
Man erinnere sich: 1996 bekamen wir ein neues Waffengesetz. Die Waffenkategorien gemäß der Waffenrichtlinie wurden in unser Gesetz übernommen. Und auf einmal waren alle halbautomatischen Gewehre in der Kategorie B. Man mußte sie genehmigen lassen und durfte sie nur mit einem Waffenpaß führen.
Die meisten Jäger haben das gar nicht mitbekommen. Niemand hat sie damals aufgeklärt, wenn man von der IWÖ absieht. Sie haben auch oft gar nicht mitbekommen, daß sogar die beliebten Kleinkaliber-Halbautomaten (damals in fast jedem Jägerhaushalt vorhanden) plötzlich in die Kategorie B gehörten, man eine WBK dafür zu lösen hatte und für das Führen (auch auf der Jagd) einen Waffenpaß benötigt hätte.
Tausende Jäger wurden damals kriminalisiert und manche wissen es bis heute noch nicht, daß sie schwer bestraft werden können, wenn so ein „vergessener“ Halbautomat – etwa bei einer Waffenkontrolle – plötzlich auftauchen sollte. Da gibt es nämlich keinen Pardon.
Vernünftiger Gesetzgeber – säumige Beamte
Im Ministerium war man sich damals der Problematik bewußt und hat sich im Waffengesetz dafür eine Lösung ausgedacht. Vernünftig und bürgerfreundlich. Im § 19 Abs. 2 des Gesetzes wurde nämlich der Innenminister ermächtigt:
„auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände solche Halbautomaten, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen (Magazinbeschränkung drei Patronen)“
Das hätte das Problem für die Jäger weitgehend gelöst: Halbautomatische Büchsen wären wieder in die Kat. C und halbautomatische Flinten wären wieder in die Kat. D gekommen. Keine WBK und vor allem – kein Waffenpaß für den jagdlichen Gebrauch wäre erforderlich gewesen.
Aber: Geschehen ist nichts. Die Jagdverbände haben brav den Antrag gestellt, das Ministerium hat aber nichts gemacht. Überhaupt nichts. Keine Erledigung. Der Antrag ist in irgendeiner Schreibtischschublade verschwunden und wurde nie erledigt. Ein Fall von Amtsmißbrauch? Ich glaube ja. Ist aber egal und sicher längst verjährt.
Zur Ehre der Jagdverbände muß gesagt werden, daß man zwar einmal nachgestoßen hat. Es wurde aber dann weiter nichts mehr gemacht. Und das Ministerium ist in den bürokratischen Dämmerschlaf versunken. Was der Gesetzgeber gut gemeint hatte, wurde von den zuständigen Beamten mit voller Absicht hintertrieben. Die Jäger – besser deren Funktionäre – haben sich das widerspruchslos gefallen lassen und eine Gelegenheit zur Vereinfachung und Entkriminalisierung nicht genützt. Schade.
Dr. Georg Zakrajsek
Dieser Artikel ist zuerst in der Zeitschrift „Jagen Heute“ erschienen. Wir drucken ihn mit freundlicher Genehmigung dieser Zeitschrift ab. Man sollte „Jagen Heute“ überhaupt lesen. Mal was anderes.