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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Die Pistole 08 – ein verbotener Gegenstand aus der Nazizeit?
Servus TV entschuldigt sich

Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.

Im Rahmen dieses Berichtes wurde eine Grafik eingeblendet, auf der laut Bericht „verbotene Gegenstände aus der Nazizeit“ abgebildet sind. Neben einer Uniform mit Hakenkreuz-Armbinde, einer Schirmmütze aus der NS-Zeit mit Reichsadler und Hakenkreuz war eine Pistole 08 zu sehen. Nach dem Bericht soll es sich bei der Pistole 08 um eine „Nazi-Devotionalie“ handeln, die den neuen gesetzlichen Verboten unterliegt.

Die Pistole 08, oder auch Parabellum-Pistole, im amerikanischen Sprachgebrauch meist als „Luger“ bekannt, ist eine der in der Allgemeinheit geläufigsten Pistolen, sie wurde vom Österreicher Georg Luger konstruiert und im Deutschen Reich unter Kaiser Wilhelm II als Pistole 08 im Jahre 1908 eingeführt. Bereits vorher hatte die Schweizer Armee im Jahre 1900 die Parabellum Pistole optisch nahezu identisch und lediglich technisch geringfügig anders als die Pistole 08 unter der Bezeichnung Pistole 00 eingeführt.

Wie nahezu alle verfügbaren Waffen wurde natürlich auch die Pistole 08 in der Nazizeit und im zweiten Weltkrieg verwendet und war übrigens eines der beliebtesten „Souvenirs“ der amerikanischen GIs aus Europa.

Im Hinblick auf diese Geschichte der Pistole 08 ist es natürlich geradezu absurd diese als „Nazi-Devotionalie“ zu bezeichnen. Aus diesen Gründen ist die IWÖ sofort nach Sendung des Berichtes an Servus TV herangetreten und hat angefragt, weshalb ein Gegenstand, der lange vor dem NS-Regime bereits existiert hat, jetzt plötzlich die Qualität einer sogenannten „Nazi-Devotionalie“ haben soll.

Servus TV hat prompt und korrekt reagiert. In einem Schreiben wurde mitgeteilt, daß es sich im Beitrag zur Verschärfung des Verbotsgesetzes lediglich um Symbolbilder gehandelt hat. Dabei ist ein menschliches Versehen passiert, die dargestellte Pistole sollte keiner bestimmten Waffe nachempfunden werden. „Es war weder die Absicht der Nachrichtenredaktion unserer Grafikabteilung, eine Pistole, die Anfang des 20. Jahrhunderts gängig war, als Nazi-Devotionalie darzustellen. Wir haben das Thema mit dem zuständigen Redakteur und der Grafikabteilung besprochen und werden künftig genauer darauf achten, daß die symbolischen in Grafiken verwendeten Waffen der jeweiligen Thematik entsprechen. Wir bitten Sie, unser Versehen zu entschuldigen.“ (Beantwortung durch Servus TV)

Eine vernünftige und korrekte Antwort von Servus TV. Bereits beim Betrachten des Berichtes im TV hatte ich mich sehr gewundert. Servus TV ist kein Medium, das von Menschen gemacht wird, die unter schwerer Hoplophobie leiden. Die Berichte über Waffen und die Jagd sind normalerweise ausgewogen. Die Anfragebeantwortung paßt hier genau ins Bild. Wären doch alle österreichischen Medien so einsichtig wie Servus TV.

DI Mag. Andreas Rippel
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Foto: Servus TV vom 8.11.2023: Mauser-Pistole 08 als verbotener Gegenstand

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