Anfang Juli 2018 wurde aus mehreren gleichlautenden Quellen bekannt, daß der im Ministerium fertige Entwurf der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Waffengesetz in der Koalition blockiert werde. Diese unglaubliche Nachricht erregte in den diversen Waffenforen erhebliches Aufsehen und große Empörung bei den Legalwaffenbesitzern. . .
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Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Das Waffengesetz sieht an relativ vielen Stellen die Verpflichtung der Meldung von bestimmten Umständen an die Waffenbehörde vor.
Das Waffengesetz 2010 hat hauptsächlich Verschärfungen gebracht. Ein paar Erleichterungen waren auch vorgesehen. Einige von uns haben sich darüber gefreut. Ich nicht. Ich kenne nämlich meine Pappenheimer und ich kenne die Herrschaften im Innenministerium.
Wie es sich in den letzten Tagen abgezeichnet hat, ist die letzte Fassung des Entwurfes der Änderungen zum Waffengesetz 1996 nunmehr zwischen den Koalitionsparteien abgesegnet.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Im IWÖ Büro häufen sich derzeit eine Unzahl von Anfragen zum neuen Waffengesetz. Es ist gut und richtig, wenn jeder Legalwaffenbesitzer über die gesetzlichen Bestimmungen wohl informiert sein möchte. Ich verstehe es daher auch sehr gut, wenn viele Anfragen an uns gerichtet werden.
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf die Einleitung des Begutachtungsverfahrens betreffend die geplante Änderung des Waffengesetzes 1996 dankt die IWÖ, Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich, für die Übermittlung des Begutachtungsentwurfes und für die Einräumung der Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Gestern wurde die IWÖ zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.
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Ein Artikel auf der Webpage der FPÖ hat mich staunen lassen. Unter dem Titel „Österreichs Sportschützen können beruhigt in die Zukunft sehen“ werden doch interessante Betrachtungen angestellt.

