Jedes Gesetz muss Interpretationsspielräume offen lassen. Es ist also kein Fehler, wenn Gesetze teilweise unbestimmt sind. . .
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Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.
Ein spannendes erstes Halbjahr ist vergangen und vieles ist in dieser Zeit geschehen. So hatten wir vor ein paar Wochen eine im Vorfeld durchaus aufgeheizte aber letztendlich konstruktive Generalversammlung. Aufgeheizt war die Stimmung, da die formelle Übergabe des Generalsekretariats nötig wurde.
HC Strache klärt seine Stellung zum Waffengesetz und rückt das Interview zurecht.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Vor 25 Jahren veröffentlichte Jörg Haider in Anlehnung an das gleichnamige Gedicht von Max von Schenkendorf – einem der bekanntesten Lyriker der Befreiungskriege – sein Buch „Die Freiheit, die ich meine“.
Die Regierungsvorlage zum Waffengesetz kommt am 30. November in den Innenausschuß.
„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten? Sie fliegen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger sie schießen, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei!“.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Es ist wieder passiert: Ein Schulmassaker. In den USA. Im Land der Waffennarren und einer allmächtigen Waffenlobby. Wieder wurde eine waffenfreie Zone zum Schauplatz einer blutigen Tragödie.
War der Wahlkampf 2017 noch dominiert von der Thematik der Migrationskrise, so war der nun vergangene Wahlkampf vor allem geprägt durch Inhaltsleere.
Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde.
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.

