Die offiziellen Texte zum neuen Waffengesetzentwurf sind schwer zu lesen. Es wird nämlich nicht das Gesetz als Ganzes wiedergegeben, sondern nur die Worte, Absätze und Paragraphen, die geändert werden sollen. . .
Verwandte Beiträge
Bewaffneter Selbstschutz ist die beste Lösung gegen Terroristen und andere Kriminelle – Grüne sollen vor ihrer eigenen Türe kehren
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Im IWÖ Büro häufen sich derzeit eine Unzahl von Anfragen zum neuen Waffengesetz. Es ist gut und richtig, wenn jeder Legalwaffenbesitzer über die gesetzlichen Bestimmungen wohl informiert sein möchte. Ich verstehe es daher auch sehr gut, wenn viele Anfragen an uns gerichtet werden.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
EU-Kommissarin Malström plant eine Verschärfung des Waffenrechts.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Dieser Inhalt ist Mitgliedern vorbehalten. Interesse? Mehr zur Mitgliedschaft Sie sind schon Mitglied? Dann zum Login!
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.
Unter dem spröden Titel eines Deregulierungs- und Anpassungsgesetzes 2016-Inneres, sollen unter anderem auch das Waffengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden.
Am 13.04.2017 haben wir von der IWÖ einen Brief an den Herrn Innenminister geschrieben. Höflich und konstruktiv. Es ging um die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie in Österreich.
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Bereits in den IWÖ-Nachrichten 03/2017 wurde über die auftretenden Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen berichtet.
Dieser Inhalt ist Mitgliedern vorbehalten. Interesse? Mehr zur Mitgliedschaft Sie sind schon Mitglied? Dann zum Login!

