Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen. . .
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Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
Es folgt in der Regel eine leichtfüßige Aburteilung der absurdesten Gedankenkonstruktionen im Namen einer oft selbst nicht verstandenen Wissenschaftlichkeit.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll.
Nachdem das Oberlandesgericht Graz den Hausdurchsuchungsbefehl aufgrund eines Wehrmachtsabnahmestempels auf einem Holster für eine Walther Pistole als rechtswidrig aufgehoben hat, versucht nun die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich zurückzurudern. Die Hausdurchsuchung wäre in durchaus vertretbarer Weise durchgeführt worden.
Jedes Gesetz muss Interpretationsspielräume offen lassen. Es ist also kein Fehler, wenn Gesetze teilweise unbestimmt sind.
Heute ist die IWÖ offiziell eingeladen worden eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes abzugeben.
EU-Kommissarin Malström plant eine Verschärfung des Waffenrechts.
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Es wird die Stellungnahme der IWÖ im Begutachtungsverfahren zum neuen Gesetz zitiert. Die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen vernichtet Vermögenswerte, mindert aber nicht die Schußwaffenkriminalität.
Unter dem spröden Titel eines Deregulierungs- und Anpassungsgesetzes 2016-Inneres, sollen unter anderem auch das Waffengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden.
Am 29.09.2024 wird es wieder so weit sein. Alle Österreicher sind wahlberechtigt, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden.
Die IWÖ verzichtet bewußt auf eine Empfehlung zu dieser Volksbefragung. Unsere Mitglieder sind reife Demokraten, die sich ihre eigene Meinung bilden können und auch sollen. Aber hingehen sollte man unbedingt!

