Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben. . .
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Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
Ein Artikel auf der Webpage der FPÖ hat mich staunen lassen. Unter dem Titel „Österreichs Sportschützen können beruhigt in die Zukunft sehen“ werden doch interessante Betrachtungen angestellt.
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Abgesehen von der Registrierung und der Deaktivierung, die gesondert behandelt werden, bringt das WaffG 2010 noch einiges Neues. Ein paar Erleichterungen, aber auch ein paar heimtückische Verschärfungen. Und die haben es in sich.
Die Entwaffnungspläne der EU werden bei dieser Pressekonferenz entlarvt als Kampf gegen die legalen Waffenbesitzer. Bürokratie ohne Ende, Ende der Freiheit und freie Bahn für den Terrorismus – das ist die Politik der EU. Dagegen gilt es Widerstand zu leisten.
Die offiziellen Texte zum neuen Waffengesetzentwurf sind schwer zu lesen. Es wird nämlich nicht das Gesetz als Ganzes wiedergegeben, sondern nur die Worte, Absätze und Paragraphen, die geändert werden sollen.
Vor 15 Jahren wurde die erste IWÖ-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie ist weiterhin ein starkes Argument für eine IWÖ-Mitgliedschaft.
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
Am 6. Oktober 2012 fand in Murten, CH, eine Tagung von proTELL, der schweizerischen Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht statt. Die IWÖ war dazu eingeladen.
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Schrecklicher Terroranschlag eines amtsbekannten Islamisten in Wien. Dieser erschießt mit einer illegalen Waffe, konkret mit Kriegsmaterial mehrere Menschen und verletzt viele.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Über viele Jahre war die Zürich Versicherung ein verläßlicher Partner für die von der IWÖ abgeschlossene Rechtsschutzversicherung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen erfolgten Deckungszusagen, dort wo solche auszusprechen waren, in angemessener Zeit. Manche Deckungsanfragen waren aber von vornherein zum Scheitern verurteilt, keine Versicherung deckt wissentlich Verfahren, die nach den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt sind.
Jedes Gesetz muss Interpretationsspielräume offen lassen. Es ist also kein Fehler, wenn Gesetze teilweise unbestimmt sind.

