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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie sowie die Liberalisierungsbestrebungen der IWÖ

Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt.

Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt. Die vereinzelt gehörte Forderung Österreich möge die verbindliche Richtlinie einfach nicht umsetzen ist rechtswidrig und politisch völlig unrealistisch.

Im Rahmen der Gespräche im Innenministerium wurden uns bereits die angedachten Eckpfeiler der Umsetzung bekanntgegeben und kann gesagt werden, daß die beabsichtigten Schritte tatsächlich eine liberale Umsetzung bewirken können.

Der Teufel steckt natürlich in den vielen Details und gerade auch hier ist die IWÖ gefordert um auf Probleme deutlich hinzuweisen. Auch wenn beispielsweise die grundsätzliche Linie besteht, daß bisherige Berechtigungen nicht angetastet werden sollen, dann zeigt doch das Beispiel der Vorderschaftsrepetierflinten („Pump-guns“), daß durch die damaligen gesetzlichen Regelungen ein Eigentum auf Zeit geschaffen wurde. Spätestens mit dem Tod des Waffenbesitzers werden de facto diese Waffen entschädigungslos enteignet und vernichtet.

Genau dies soll uns beispielsweise bei den Halbautomaten mit größeren Magazinen erspart bleiben.

Meinerseits habe ich die Gespräche mit den Fachbeamten des Innenministeriums auch dazu benützt auf schon länger bestehende Forderungen der IWÖ hinsichtlich einer Liberalisierung hinzuweisen. Diese Forderungen beziehen sich insbesondere darauf, daß die Schikanen bei der Erweiterung von Waffenbesitzkarten von Sportschützen und Sammler beseitigt oder zumindest abgemildert werden und, daß das gesetzlich bestehende Recht auf Ausstellung eines Waffenpasses nicht nur auf dem Papier besteht, sondern daß Waffenpässe für gefährdete Personen tatsächlich auch ausgestellt werden. Auch harrt die Problematik der Berechtigung des Führens einer Faustfeuerwaffe für Jäger einer Lösung. Auch wenn es nicht zu einem „Waffenpaß für alle Jäger“ kommen wird, so ist doch derzeit eine Verbesserung der Situation in Aussicht.

Ein Anliegen der IWÖ ist es auch, daß die unbefriedigende Situation bei den halbautomatischen Langwaffen (Stichwort Kriegsmaterial) bereinigt wird.

Das von mir geführte Gespräch mit den Fachbeamten fand in einer angenehmen Atmosphäre statt und wurde von Seiten des Innenministeriums klar signalisiert, daß man den fachlichen Input von der IWÖ schätzt.

Nach diesem Gespräch mit den Fachbeamten konnte der neue Generalsekretär der IWÖ Ing. Martin Kruschitz bereits ein längeres Gespräch mit dem Kabinett des Innenministers betreffend das Waffengesetz und die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie führen. Auch hier wurde die grundsätzliche Linie des Innenministeriums bestätigt die Umsetzung nicht zur einer unnötigen Verschärfung des Waffengesetzes zu benützen. Man ist bemüht die Umsetzung so liberal als rechtlich zulässig durchzuführen.

Wichtig ist, daß es der IWÖ möglich ist die Gespräche im Innenministerium auf verschiedenen Ebenen zu führen. Letztlich schreiben die Legisten (Beamten) das Gesetz, die Politik (das Kabinett) gibt dafür die politische Richtung vor. Da es der IWÖ wieder möglich ist die Gespräche sowohl auf der Ebene der Beamten als auch auf der Ebene der Politik (dem Kabinett) zu führen, können Wünsche schon frühzeitig artikuliert werden und kann auf allfällige Probleme oder Fehlentwicklungen rasch hingewiesen werden.

Abschließend möchte ich mich persönlich für die vielen Schreiben und E-Mails von Mitgliedern bedanken, die mir ihre Gedanken und Wünsche betreffend Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie respektive betreffend eine Liberalisierung mitgeteilt haben. Ich habe alle diese Schreiben aufmerksam gelesen und habe so manche Anregung daraus gewonnen. Leider ist es mir nicht möglich diese vielen Schreiben auch einzeln zu beantworten, wofür ich um Verständnis ersuche.

DI Mag Andreas Rippel

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