Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt. . .
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Seit Beginn der IWÖ war Dkfm. Fritz Lang nicht nur Mitglied sondern auch ein engagierter Mitstreiter für die Interessen der legalen Waffenbesitzer.
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Es ist allerhöchste Zeit! Die EU will die Waffenverbote so schnell wie möglich durchpeitschen und schon am 7.12.2015 soll die neue Verbotsrichtlinie im EU-Parlament vorgestellt werden. Daher wären so schnell wie möglich die nachstehenden Fragen an die EU-Abgeordneten zu richten. Wir bitten um rege Beteiligung!
Noch vor einigen Jahren hätte das keiner für möglich gehalten: In Rußland wurde eine Vereinigung ins Leben gerufen, die sich an den Vorstellungen der IWÖ und auch der NRA orientiert. Sie heißt: „Right to Arms“. Die Russen wollen anscheinend endgültig frei sein.
Das Innenministerium hat einen Entwurf eines Schußwaffen-kennzeichnungsgesetzes herausgegeben und zur Begutachtung ausgesendet.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Am 16. November fand in Brüssel die Konferenz zur Feuerwaffenrichtlinie im Europäischen Parlament statt, veranstaltet von Firearms United. Wir Österreicher waren auch vertreten, die IWÖ und andere auch, was sehr schön gewesen ist.
Über viele Jahre war die Zürich Versicherung ein verläßlicher Partner für die von der IWÖ abgeschlossene Rechtsschutzversicherung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen erfolgten Deckungszusagen, dort wo solche auszusprechen waren, in angemessener Zeit. Manche Deckungsanfragen waren aber von vornherein zum Scheitern verurteilt, keine Versicherung deckt wissentlich Verfahren, die nach den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt sind.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Die Entwaffnungspläne der EU werden bei dieser Pressekonferenz entlarvt als Kampf gegen die legalen Waffenbesitzer. Bürokratie ohne Ende, Ende der Freiheit und freie Bahn für den Terrorismus – das ist die Politik der EU. Dagegen gilt es Widerstand zu leisten.
Wen will die EU tatsächlich entwaffnen? Die Terroristen und die Dschihadisten können es wohl nicht sein. Denn diese Leute verwenden ausschließlich Kriegswaffen und militärischen Sprengstoff. Diese Dinge dürfen aber in ganz Europa von normalen Menschen ohnehin nicht legal erworben werden.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie

