Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde. . .
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OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
Abgesehen von der Registrierung und der Deaktivierung, die gesondert behandelt werden, bringt das WaffG 2010 noch einiges Neues. Ein paar Erleichterungen, aber auch ein paar heimtückische Verschärfungen. Und die haben es in sich.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
In Österreich gibt es derzeit etwa 1,1 Millionen Waffen der Kategorien B, C (und D). Mit breiter medialer Präsenz präsentierte der VSÖ diese Zahl an privaten Schußwaffen und warnte aufgrund der Steigerungsraten vor unsicherer Verwahrung.
Schrecklicher Terroranschlag eines amtsbekannten Islamisten in Wien. Dieser erschießt mit einer illegalen Waffe, konkret mit Kriegsmaterial mehrere Menschen und verletzt viele.
Jedes Gesetz muss Interpretationsspielräume offen lassen. Es ist also kein Fehler, wenn Gesetze teilweise unbestimmt sind.
Es wird die Stellungnahme der IWÖ im Begutachtungsverfahren zum neuen Gesetz zitiert. Die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen vernichtet Vermögenswerte, mindert aber nicht die Schußwaffenkriminalität.
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Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.
Die offiziellen Texte zum neuen Waffengesetzentwurf sind schwer zu lesen. Es wird nämlich nicht das Gesetz als Ganzes wiedergegeben, sondern nur die Worte, Absätze und Paragraphen, die geändert werden sollen.
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.
In letzter Zeit häufen sich bei der IWÖ vehement die Anfragen von Mitgliedern, was mit den halbautomatischen Langwaffen nach der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie passieren wird. Soll man schnell vor der Änderung des Gesetzes noch ein solches Stück kaufen oder sein bestehendes schnellstmöglich verkaufen?

