Trotz der oben dargestellten Gründe wurde gegen den Sammler ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet und die Hausdurchsuchung mit Spezialkräften der Polizei durchgeführt. . .
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Die Kommissarin Malmström macht keinen Rückzieher, sondern startet ein Täuschungsmanöver.
Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
Das Innenministerium hat einen Entwurf eines Schußwaffen-kennzeichnungsgesetzes herausgegeben und zur Begutachtung ausgesendet.
In den IWÖ-Nachrichten 2/2021, Seite 7f habe ich über das Schicksal eines Sammlers berichtet, der eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung durch Spezialkräfte der Polizei erdulden mußte.
Nachdem das Oberlandesgericht Graz den Hausdurchsuchungsbefehl aufgrund eines Wehrmachtsabnahmestempels auf einem Holster für eine Walther Pistole als rechtswidrig aufgehoben hat, versucht nun die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich zurückzurudern. Die Hausdurchsuchung wäre in durchaus vertretbarer Weise durchgeführt worden.
Das Zentrale Waffenregister (ZWR) dient doch der inneren Sicherheit Österreichs, derartiges wurde uns zumindest bei der Schaffung des ZWR eingeredet. Geglaubt haben wir es schon damals nicht, aber wie der vorliegende Vorfall zeigt, wird das Zentrale Waffenregister geradezu mit einer Verbrecherkartei gleichgesetzt.
Eine unglaubliche Sauerei spielt sich seit Jahren ab: Polizisten, Justizwachebeamte und Soldaten bekommen keinen Waffenpaß mehr.
Die Frage der Waffenpässe ist dringender und aktueller denn je. Die Politik reduziert die Polizeipräsenz, die Bürger sind auf sich selbst gestellt.
Das haben unsere Politiker schön hingekriegt: Ein großer Teil der bisher rechtstreuen Bevölkerung ist mit Ende der Registrierungsfrist zu Straftätern geworden.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt.
Am 16. November fand in Brüssel die Konferenz zur Feuerwaffenrichtlinie im Europäischen Parlament statt, veranstaltet von Firearms United. Wir Österreicher waren auch vertreten, die IWÖ und andere auch, was sehr schön gewesen ist.

