Die Kommissarin Malmström macht keinen Rückzieher, sondern startet ein Täuschungsmanöver. . .
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Das Innenministerium hat einen Entwurf eines Schußwaffen-kennzeichnungsgesetzes herausgegeben und zur Begutachtung ausgesendet.
Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Als sich durch eine weite EU-Richtlinie als Folge der Attentate von Paris im Herbst 2015 die neuerliche Anpassung des österreichischen Waffengesetzes an europäische Vorgaben abzeichnete, wußten wir alle in der „Legalwaffen-Szene“: das bringt nichts Gutes und schon gar nichts für die Sicherheit.
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Der Beitritt zur EU hat einigen Österreichern Gutes gebracht, manchen weniger Gutes und für sehr viele Österreicher war der Beitritt zur EU mit äußerst unangenehmen Verschlechterungen verbunden. Dazu gehören vor allem die legalen, privaten Waffenbesitzer.
Gerade betreffend die Eintragung von Zubehör in der Waffenbesitzkarte gibt es immer wieder Mißverständnisse, die zu unliebsamen Überraschungen führen können.
Am 20. Dezember haben die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten jene Vereinbarung bestätigt, die zu Monatsbeginn zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission in Bezug auf die Überarbeitung der EU-Richtlinie über Schusswaffen getroffen wurde.
OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Terror hofieren – private Waffen kassieren. Das scheint die Parole der EU heute zu sein. Als es um den EU-Beitritt ging – wir erinnern uns – hat man uns versichert, man müsse dabei sein, weil dann könne Österreich in der EU auch mitbestimmen. Das hat sich als Lüge herausgestellt.
Die Frage ist nicht schwer zu beantworten. Zusätzliche Regulierungen, Verschärfungen, mehr Bürokratie, immense Kosten und flächendeckende Kontrolle. Unser gutes, einfaches und liberales Waffengesetz aus dem Jahre 1967 mußten wir gegen ein neues tauschen, das – noch gar nicht richtig in Kraft – schon wieder verschärft worden ist.
Wie den Mitgliedern der IWÖ zugesagt, bemühen wir uns derzeit intensiv darum, daß das Innenministerium die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie so streng wie notwendig, aber so liberal als möglich durchführt.
Der Grüne Karl Öllinger posiert beim „Kaiser“. Heute eine streng verbotene Kriegswaffe. Eines unserer Haupthemen in dieser Ausgabe sind die Vorhaben der EU zur Einschränkung des legalen Waffenbesitzes in Europa.
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)

