Seit April versuchen wir von der IWÖ einen Termin im Verteidigungsministerium zu bekommen. Am 11.04.2013 haben wir einen freundlichen Brief geschrieben, am 29.04.2013 nochmals nachgefragt. Nichts ist geschehen, das Ministerium hat uns nicht einmal den Brief bestätigt.
Am 6. Oktober 2012 fand in Murten, CH, eine Tagung von proTELL, der schweizerischen Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht statt. Die IWÖ war dazu eingeladen.
Unsere Behörden interessieren die illegalen Waffen jedenfalls nicht.
Noch vor einigen Jahren hätte das keiner für möglich gehalten: In Rußland wurde eine Vereinigung ins Leben gerufen, die sich an den Vorstellungen der IWÖ und auch der NRA orientiert. Sie heißt: „Right to Arms“. Die Russen wollen anscheinend endgültig frei sein.
Mit Ablauf des 30.06.2014 mußten alle „Altbestände“ von Schußwaffen der Kategorie C (überwiegend Büchsen, wie Jagdgewehre und Sportwaffen) im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert sein. Auch alle Neuerwerbungen von Schußwaffen der Kategorie D (Doppelflinten, Einlaufflinten) müssen im ZWR registriert sein.
