Persönliche Gedanken zum Entwurf der Waffengesetz-Novelle
Die Europäische Union hat es angeschafft und wir setzen es nun um: Die Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (EU-Waffenrichtlinie).
Zur Vollständigkeit muß man aber schon sagen, daß hier nicht nur abgehobene EU-Beamte am Werk gewesen sind, auch das gewählte EU-Parlament und fast alle österreichischen EU-Parlamentarier haben für diese Waffenrichtlinie gestimmt. Die Probleme kommen daher nicht nur aus dem fernen Brüssel, auch unsere gewählten österreichischen Politiker haben hier ihren Beitrag geleistet.
Kritiker sagen wohl nicht zu Unrecht, daß die Terrorattentate von 2015 und 2016 von der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Waffenrichtline instrumentalisiert wurden. Faktum ist nämlich, daß der legale Waffenbesitz durch die Richtlinie nicht unerheblich erschwert und eingeschränkt wird. Ob sich irgendein Terrorist, egal von wo er auch kommen mag, durch diese Richtlinie von einem Verbrechen abhalten läßt, wage ich zu bezweifeln.
Strittig ist auch, ob die Richtlinie überhaupt umzusetzen ist. Dazu ist auszuführen, daß einerseits die Mehrheit der Fachleute eine Umsetzungsverpflichtung annehmen und zusätzlich – und das ist das einzig entscheidende – es meines Erachtens ziemlich eindeutig ist, daß die zuständigen EU-Gerichte im Streitfalle eine Umsetzungsverpflichtung annehmen würden.
All diese Gedanken sind aber eigentlich zwecklos, in Österreich gibt es für eine Nicht-Umsetzung der Richtlinie alles andere als eine politische Mehrheit. Viel mehr ist die große Mehrheit der Auffassung, daß eine Umsetzung durchzuführen ist.
Für mich schade ist am vorliegenden Entwurf der Novelle zum Waffengesetz, daß die Umsetzung auf Punkt und Beistrich durchgeführt wurde. Mit ein wenig Courage hätte man manche Bestimmungen in der Umsetzung auch abschwächen können, dies ist nicht geschehen. Diese von mir angesprochene Courage hätte wahrscheinlich auch keine negativen Folgen für Österreich gehabt, bereits die „alte Richtline“ wurde nicht vollständig von allen EU-Staaten umgesetzt und passiert ist bis heute – nichts.
Nun aber zum Entwurf des Innenministeriums, der die Richtlinie umsetzen soll.
Zuerst das Positive: Die Richtlinie wird zwar auf Punkt und Beistrich umgesetzt, aber weitere im Zusammenhang stehende Verschärfungen, beispielsweise bei den Halbautomaten hat man nicht eingeführt. Auch ist die Halbautomaten-Problematik angegangen worden, Halbautomaten sind nach dem Entwurf zumindest waffenrechtlich im Normalfall Waffen der Kategorie B. Dies ist eine lange Forderung der IWÖ, in der Vergangenheit sind wir bei diesbezüglichen Vorschlägen immer nur „belächelt“ worden. Dieses Mal war es anders, wenn schon nicht aus der Kriegsmaterial-Verordnung so doch zumindest im Waffengesetz wurden Halbautomaten in vielen Fällen zu Waffen der Kategorie B.
Auch wenn der IWÖ-Vorschlag weitergegangen ist, wurde zumindest das Jahr 1900 für Schußwaffen der Kategorie B festgeschrieben, damit diese „alten Waffen“ nicht mehr in die Anzahl der bewilligten Waffen eingerechnet werden.
Auch einige andere Verbesserungen sind durch den vorliegenden Entwurf vorgesehen. Dies betrifft beispielsweise die stufenweise Erweiterung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen, die uns von der IWÖ schon seit langem ein Anliegen ist. Leider wurde der Entwurf letztlich aber wieder auch in diesem Bereich verwässert, die vorgeschlagene Erweiterungsmöglichkeit ist keinesfalls ausreichend.
Dies läßt sich auch in anderen Bereichen des Entwurfes sagen: Forderungen und Vorschläge der IWÖ, die teilweise schon seit sehr langer Zeit auf dem Tisch gelegen sind, wurden zwar angegangen, in zu vielen Bereichen ist man aber vor allem in der Letztfassung auf halbem Wege stehen geblieben.
Leider haben es manche Vorschläge der IWÖ nicht bis in die politisch akkordierte Letztfassung des Entwurfes geschafft: Dies gilt beispielsweise für das Mindestalter des Besitzers eines Pfeffersprays. Da das Wahlalter 16 Jahre beträgt, verstehe ich es nicht, daß zum Beispiel eine 16- oder 17-jährige junge Frau keinen Pfefferspray zur Selbstverteidigung einstecken darf.
Daß im vorliegenden Entwurf auch hausgemachte Verschärfungen enthalten sind, wie die deutliche Erschwerung der Möglichkeiten zum Antritt zum Psychotest oder die Möglichkeit des Ausspruches eines Waffenverbotes auch ohne, daß irgendeine Waffe im Spiel ist, stellen zwar nicht die größten Probleme der Legalwaffenbesitzer dar, lassen den Entwurf aber auch nicht gerade bejubeln.
Alles im allen, der Entwurf ist sicherlich nicht die Katastrophe, er ist wahrscheinlich auch politisch nachvollziehbar, er ist teilweise auch erfreulich, aber wirklich zufrieden kann man als Legalwaffenbesitzer damit nicht sein.
Interessant sind für mich übrigens manche Reaktionen auf den Entwurf:
Die Landesjagdverbände begrüßen den Entwurf, das ist nachvollziehbar, einerseits sind die Jäger bei diesem Entwurf am besten weggekommen, andererseits besteht doch bei diesen Verbänden zumindest teilweise eine Nahebeziehung zur Politik.
Wenn es nicht ernst wäre, wäre es fast belustigend: Eine Person, die sich sicherlich für den legalen Waffenbesitz einsetzen möchte, aber weit weg von einer juristischen oder politischen offiziellen Funktion ist, behauptet allen Ernstes, das Waffengesetz selbst geschrieben zu haben. Als ich diese Behauptung im Innenministerium ansprach, hat man mich nur verständnislos angesehen. Erlaubt sei mir auch die Frage, warum man als Freund der Legalwaffenbesitzer, wenn man die Möglichkeit hat so ein Gesetz zu schreiben, es dann so halbherzig macht, warum werden auch noch zusätzlich nicht unwesentliche Verschärfungen eingebaut? In Wahrheit haben das Gesetz doch wohl andere Personen geschrieben.
Wieder andere reklamieren manche „Verbesserungen“ für sich allein. Wenn man es aber als Erfolg verkaufen möchte, daß der Terminus Sportschütze präzisiert und erfaßt wurde, dann sollte man aber besser genauer hinschauen: Die momentane Definition des Begriffes Sportschütze ist mehr als problematisch und schafft leider fast ein Monopol für bestimmte Vereinigungen.
Wir von der IWÖ haben das Waffengesetz nicht geschrieben. Wir sind sicherlich auch nicht die einzigen, die etwas beigetragen haben. Aber wir haben uns von Anfang an vehement mit viel Mühe für Verbesserungen eingesetzt und konstruktive Vorschläge gemacht. Manches ist davon deutlich im Entwurf zu sehen, manches wurde leider verwässert und manches wurde leider nicht aufgenommen.
DI Mag. Andreas Rippel