Auch heuer fand die Generalversammlung der IWÖ wieder im bekannten Rahmen statt. Neben dem unbedingt notwendigen „offiziellen“ Teil konnte ich auch über die nach wie vor (teilweise) ungelöste Problematik rund um die langen Magazine und die Wehrmachtsabnahmestempel berichten…
Im Hinblick auf die mehr als beunruhigenden Medienberichte hinsichtlich einer geplanten neuerlichen Verschärfung des Waffengesetzes haben wir uns an Innenminister Karner gewandt mit dem deutlichen Hinweis darauf, daß die österreichischen Legalwaffenbesitzer kriminalpolitisch nicht in Erscheinung treten und haben mit dem folgenden Schreiben um Aufklärung ersucht…
Wie die Leser der IWÖ-Nachrichten wissen, gibt es seit einiger Zeit große juristische Probleme rund um die Thematik der Wehrmachtsabnahmestempel. Laut noch unbestätigten Informationen soll es seitens der Justiz demnächst eine „Aktion scharf“ gegen diese historischen Gegenstände…
Durch ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist es nun entschieden. Da Schweden die geänderte Richtlinie über Waffen nicht innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt hat, muß nun eine Strafe von achteinhalb Millionen Euro bezahlt werden.
In den IWÖ-Nachrichten habe ich bereits einige Male über die Wehrmachtsabnahmestempel und die Haltung der österreichischen Staatsanwaltschaften und Gerichte dazu berichtet.
Oft kommt es vor, daß auf der Waffenbesitzkarte zu wenig Plätze vorhanden sind. Gerade justament zu diesem Zeitpunkt sieht man eine schöne und günstige Schußwaffe der Kategorie B (Pistole, Revolver, Halbautomat) und man möchte diese unbedingt kaufen. Gesagt, getan und um das bewilligte Waffenkontingent nicht zu überschreiten, wird eine Waffe aus dem „Altbestand“ beim Waffenfachhändler auf „Depot“ gelegt. Dieses Depot war teilweise Praxis, aber ist das zulässig oder unzulässig?
![](https://iwoe.at/wp-content/uploads/2024/02/IWOEN_01-2024.jpg)
![](https://iwoe.at/wp-content/uploads/2024/02/IWOEN_02-2024.jpg)
folgen in Kürze