Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß. . .
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Daß Waffenverbote durch Polizeibeamte äußerst rasch ausgesprochen werden, ist bekannt. Jeder Polizist hat im Hinterkopf, daß etwas „passieren“ könnte und möchte sich nicht dem Vorwurf stellen, warum kein Waffenverbot ausgesprochen wurde.
Das ist die gute Nachricht von der EU-Wahl. Die schlechte ist die beschämend geringe Wahlbeteiligung. Das Volk hat damit seine tiefe Mißachtung gegenüber der immer mehr ausufernden EU-Bürokratie ausgedrückt, dabei aber vergessen, daß man damit überhaupt nichts bewirkt, sondern die undemokratischen EU-Bonzen in ihrem Treiben nur bestärkt.
Wen will die EU tatsächlich entwaffnen? Die Terroristen und die Dschihadisten können es wohl nicht sein. Denn diese Leute verwenden ausschließlich Kriegswaffen und militärischen Sprengstoff. Diese Dinge dürfen aber in ganz Europa von normalen Menschen ohnehin nicht legal erworben werden.
In den IWÖ-Nachrichten 2/2021, Seite 7f habe ich über das Schicksal eines Sammlers berichtet, der eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung durch Spezialkräfte der Polizei erdulden mußte.
Das haben unsere Politiker schön hingekriegt: Ein großer Teil der bisher rechtstreuen Bevölkerung ist mit Ende der Registrierungsfrist zu Straftätern geworden.
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Die Frage ist nicht schwer zu beantworten. Zusätzliche Regulierungen, Verschärfungen, mehr Bürokratie, immense Kosten und flächendeckende Kontrolle. Unser gutes, einfaches und liberales Waffengesetz aus dem Jahre 1967 mußten wir gegen ein neues tauschen, das – noch gar nicht richtig in Kraft – schon wieder verschärft worden ist.
Vor 15 Jahren wurde die erste IWÖ-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie ist weiterhin ein starkes Argument für eine IWÖ-Mitgliedschaft.
Die ORF-Sendung „Am Schauplatz“ wird über den Waffenbesitz und die Waffenbesitzer in Österreich berichten.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Leider ist es schon wieder geschehen – wir haben einen Mitstreiter zu beklagen: Hermann Suter von proTEll hat uns verlassen. Er ist überraschend für uns alle gestorben. Ein schwerer Verlust. Das Wort „unersetzlich“ wird uns hier besonders schmerzlich bewußt.
Über viele Jahre war die Zürich Versicherung ein verläßlicher Partner für die von der IWÖ abgeschlossene Rechtsschutzversicherung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen erfolgten Deckungszusagen, dort wo solche auszusprechen waren, in angemessener Zeit. Manche Deckungsanfragen waren aber von vornherein zum Scheitern verurteilt, keine Versicherung deckt wissentlich Verfahren, die nach den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt sind.
Wie bereits noch vor Angelobung des neuen Ministers zugesagt, haben nun die Gespräche zwischen mir als Vertreter der IWÖ und den Fachbeamten des Innenministeriums über die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie begonnen.
Als 2010 das Waffenregister auf Befehl der EU eingeführt worden ist, hat es an mahnenden Stimmen nicht gefehlt.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?

