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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Die Petition und die Koalition

Politische Vernunft gegen politische Dummheit. Wer hier in Österreich die Oberhand gewinnt, kann man sich ausmalen und so ist es auch geschehen.

Der Beitrag der SPÖ verwundert nicht. Gegen Liberalisierung zu sein bestimmt die Ideologie. Die nationalen Sozialisten und die Internationalen Sozialisten wollten keine Waffen in der Hand der Bürger, vor allem keine legalen. Die Wortmeldung des SPÖ-Abgeordneten Weninger paßt daher wunderbar:

Ein liberaleres Waffenrecht, so wie es das in den USA gibt, steigert bewiesenermaßen sicher nicht die Sicherheit der Bevölkerung. Ganz im Gegenteil, liebe Kollegin Schenk, der Revolver unterm Polster und die Schrotflinten an der Garderobe gefährden nur die Menschen, vor allem Kinder, Jugendliche und Ehepartnerinnen.
Deshalb sagen wir: Wir sind gegen eine weitere Liberalisierung des Waffenrechts. Ich begrüße es auch dezidiert, dass die österreichischen Behörden die Ausstellung von Waffenpässen sehr restriktiv handhaben.
Abschließend: Mit Waffen und Gewalt wurden noch nie Konflikte gelöst. Darum sind wir gegen diese Petition.

Erstaunlich aber die Stellungnahme der ÖVP. Bar jeder Sachkenntnis hat der Abgeordnete Sieber (angeblich ein Jäger) folgendes von sich gegeben:

„Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Hohen Hauses! Wir haben im Petitionsausschuss viele interessante Petitionen debattiert und interessante Debattenbeiträge gehört. Ich möchte mich herzlich dafür bedanken. Eine davon war die Petition 22 „Mehr Sicherheit durch ein liberales Waffenrecht“. In dieser Petition wird die Rücknahme beziehungsweise die Änderung diverser Gesetze in Bezug auf das Waffengesetz gefordert.
Es wird auch bemängelt, dass die Behörden bei der Vergabe von Waffenpässen sehr restriktiv vorgehen. Zu diesem Thema sind dann auch sehr interessante Debattenbeiträge gebracht worden. Zum Beispiel wurde bemängelt, dass Polizisten und Bürger immer schwerer zu einem Waffenpass für den privaten Besitz von Faustfeuerwaffen kommen. Dazu ist anzumerken, dass jeder, der sich in seiner Freizeit sportlich mit seiner Waffe in einem Schützenverein oder einem Polizeisportverein engagiert, natürlich problemlos einen Waffenpass bekommt. Selbstverständlich sieht sich die Behörde das aber sehr genau an, denn schlussendlich benötigt auch ein Polizist nicht gezwungenermaßen eine Schusswaffe zu Hause in seiner Wohnung.

Frau Kollegin Schenk, keiner der Polizisten, mit denen ich gesprochen habe, hat mir gegenüber den Wunsch geäußert, in seiner Freizeit zu Hause auch eine Waffe zu haben. Geradezu absurd waren aber die Argumente betreffend den Jägern. Da wurde allen Ernstes die Befürchtung geäußert, dass aufgrund der restriktiven Vergabe von Waffenpässen die Jagd nicht mehr ausgeführt werden kann und der Wildverbiss beziehungsweise der Wildschaden unseren Wäldern den Garaus machen wird. Hier kann ich Sie beruhigen. Kein Jäger benötigt für das Führen seiner Jagdwaffe, zumeist sind dies Büchsen oder Flinten, einen Waffenpass. Mit dem Erwerb der Jagderlaubnis, also dem Ausstellen der Jagdkarte, bekommt man automatischauch eine Waffenbesitzkarte, die die jeweilige Person berechtigt, eine Jagdwaffe zu führen.

Den Waffenpass benötigt man ausschließlich für den Besitz von Faustfeuerwaffen oder halbautomatischen Waffen. 99,9 Prozent aller Jäger brauchen für die Ausübung der Jagd keine Faustfeuerwaffe. Einige wenige Berufsjäger führen eine Faustfeuerwaffe mit – für den Fall der Notwendigkeit eines Fangschusses bei einem verletzten Wild.

Ja, ich finde es auch in diesen Fällen richtig, dass die Behörde sehr genau hinsieht, ob eine Notwendigkeit für die Ausstellung eines Waffenpasses gegeben ist. Die Proponenten dieser Petition wollen mit angstmacherischen Argumenten erreichen, dass der Zugang zu Faustfeuerwaffen für jedermann und jederfrau wesentlich leichter möglich ist.

Meine Damen und Herren! Bei uns in Österreich brauchen sich die Bürgerinnen und Bürger nicht zu bewaffnen. In Österreich sorgt unsere hervorragende Exekutive für die Sicherheit! Und das ist gut so.“

Irgendwie scheint aber seinen Parteifreunden doch etwas aufgefallen zu sein, daher hat er „Anmerkungen“ nachgeliefert.

Anmerkung: Traditionsschützen (z.B. Tiroler Schützen) und Sportschützen benötigen keinen Waffenpass und bekommen in der Praxis demgemäß auch von der Behörde keinen Waffenpass ausgestellt. Dies aus folgendem Grund: Traditionsschützen verwenden Schusswaffen der Kat. C oder D, die ohne waffenrechtliche Urkunde erworben und besessen werden dürfen. Das Führen dieser Schusswaffen ist aufgrund einer Sonderbestimmung im WaffG (§ 35 Abs. 2 Z. 3 WaffG) für Traditionsschützen ohne Waffenpass erlaubt. Sportschützen wiederum benötigen für Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kat. B eine Waffenbesitzkarte, Schusswaffen der Kat. C und D sind ohne waffenrechtliche Bewilligung erwerbbar. Geschossen wird von Sportschützen auf Schießplätzen. Auf behördlich genehmigten Schießplätzen (§ 14 WaffG) ist das Führen und somit das Schießen ohne Waffenpass erlaubt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sportschützen keinen Waffenpass benötigen.
Anmerkung: Diese Aussage ist aus mehreren Gründen zu korrigieren: Eine automatische Ausstellung einer Waffenbesitzkarte anlässlich der Ausstellung der Jagdkarte ist weder im Waffengesetz, noch in den Jagdgesetzen vorgesehen. Darüber hinaus benötigt ein Jäger für den Erwerb seiner Jagdwaffen, das sind im Regelfall Schusswaffen der Kat. C und D keine Waffenbesitzkarte. Schusswaffen der Kat. C und D können ohne behördliche Bewilligung erworben und besessen werden. Das Führen der Schusswaffen der Kat. C und D ist Jägern aufgrund einer Sonderbestimmung im Waffengesetz (§ 35 Abs.2 Z.2 WaffG) ohne Waffenpass erlaubt. Zusammengefasst heißt das, dass Jäger für die Ausübung der Jagd mit Jagdwaffen der Kat. C und D überhaupt keine waffenrechtliche Bewilligung benötigen.
Die Frage „Waffenpass für Jäger“ ist nur relevant, wenn ein Jäger bei der Jagd eine Schusswaffe der Kat. B verwenden möchte. Diesfalls benötigt er einen Waffenpass. Eine Waffenbesitzkarte wäre nicht ausreichend, weil der Jäger die Schusswaffe der Kat. B nicht nur erwerben und besitzen (dafür wäre eine Waffenbesitzkarte ausreichend), sondern auch Führen (d.h. geladen bei sich haben) möchte.
Anmerkung: Einen Waffenpass benötigt man zum Führen von Faustfeuerwaffen, halbautomatischen Schusswaffen und Repetierflinten.

Was dann folgte, war zwar kein „Shitstorm“ dafür sind sich unsere Mitglieder zu schade und zu vornehm. Aber es kam doch einiges zurück.

Foto: Der ÖVP-Abgeornete Norbert Sieber. Ein Jäger aber ahnungslos, was das Waffengesetz angeht

Dr. Georg Zakrajsek

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