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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Der Brief des Landesjägermeisters

Am 7.10. haben die NÖN ein Interview mit dem Herrn Bezirksjägermeister Erhard Brandstetter veröffentlicht und das hat unter den Jägern und sonstigen Waffenbesitzern einige Aufregung verursacht. Die IWÖ richtete daher einen offenen Brief an LJM Josef Pröll.

Antwort auf den Offenen Brief der IWÖ vom 10.10.2012

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Generalsekretär!

Den Offenen Brief vom 10.10.2012 beantworte ich als Landesjägermeister von NÖ gerne wie folgt:

Der NÖ Landesjagdverband tritt für eine weidgerechte, nachhaltige und vor allem legale Ausübung der Jagd in unserem Land ein. Schon aus diesem Grunde ist die Einhaltung der waffenrechtlichen Bestimmungen nicht nur eine Frage der Ehre, sondern eine Frage der Legalität. Da die EU-Waffenrichtlinie ein Zentrales Waffenregister gebracht hat, das auch in Österreich umzusetzen ist, steht der NÖ LJV selbstverständlich für eine Erfüllung der Registrierungspflicht durch die Jägerinnen und Jäger – ohne wenn und aber. Da die Schusswaffen der Kategorie C schon bisher gemeldet waren, wird eine neuerliche Meldung der C-Waffen bis 30.6.2014 keinesfalls eine unüberwindbare Hürde für die Jägerinnen und Jäger darstellen. Die Jäger gehen in NÖ davon aus, dass sie von der breiten Öffentlichkeit als „Waffenbesitzer“ eingestuft werden. Da die verschiedenen Datensätze der seinerzeitigen Meldungen bei den einzelnen Waffenfachhändlern und Büchsenmachern technisch nicht zusammenführbar sind, ist eine neuerliche Registrierung der einzige gangbare Weg. Diesen Beitrag müssen alle Waffenbesitzer – auch die Jäger – in der Europäischen Gemeinschaft leisten.

Der NÖ Landesjagdverband ist eine Organisation, die jedenfalls für einen privaten Waffenbesitz in Österreich eintritt. Ein Beschneiden, Einschränken oder Verbieten des privaten Waffenbesitzes wird vom NÖ LJV weder begrüßt noch befürwortet. Vielmehr beteiligt sich der NÖ LJV seit Jahrzehnten an Aktionen, die den privaten Waffenbesitz in Österreich in einer liberalen Form wie bisher erhalten sollen.

Das Äußern einer persönlichen Meinung, wie dies BJM Brandstetter in einem Interview in der NÖN gemacht hat, ist im NÖ LJV erlaubt. Diesbezüglich trifft die Aufregung der IWÖ bei uns ein wenig auf Unverständnis. Wir sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit mündigen und verantwortlichen Menschen – sowohl als Mitglieder wie auch als Funktionäre. In diesem Interview wird in jeder Antwort mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass es sich um eine „persönliche Meinung“ handelt.

Ich hoffe, Ihre Irritationen damit aufgeklärt zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

Landesjägermeister D.I. Josef Pröll

Antwortbrief an den Landesjägermeister

Sehr geehrter Herr Landesjägermeister, sehr geehrter Weidkamerad!

Besten Dank für die wirklich schnelle und ausführliche Antwort auf das Schreiben der IWÖ zur Causa Brandstetter.

Einige Feststellungen dazu sind aber nötig:

Es steht fest, daß die EU-Richtlinie das Waffenregister gebracht hat und Österreich dazu verpflichtet, die elektronische Registrierung der C- und D-Waffen einzurichten.
Es steht weiter fest, daß diese Registrierung völlig sinnlos ist, für die öffentliche Sicherheit überhaupt nichts bringt und die Steuerzahler und ganz besonders die Jäger, die Sportschützen, die Waffensammler und alle anderen legalen Waffenbesitzer mit hohen Kosten belasten wird.
Es steht außerdem fest, daß die österreichischen EU-Politiker nicht imstande waren, diese für Österreich unnötigen und kostspieligen EU-Vorschriften zu verhindern. In diese Richtung ist auch kein ernsthafter Versuch unternommen worden.
Schließlich steht fest, daß unsere EU-Politiker keine Initiativen in die Richtung gesetzt haben, daß die EU diese Kosten übernimmt. Nicht Österreich wollte diese Registrierung sondern einzig und allein die EU. Die hätte das daher konsequenterweise auch zahlen müssen.
Klar ist, daß die österreichischen Waffenbesitzer und ganz besonders die Jäger die neuen gesetzlichen Vorschriften zu befolgen haben, ganz gleich, wie sie dazu stehen. Die Waffenbesitzer – vor allem die Jäger – sind gesetzestreu. Es ist aber auch klar, daß die bisherigen Meldungen nunmehr völlig wertlos geworden sind, das Geld dafür ist verloren. Das kann niemandem gefallen.

Eine unüberwindbare Hürde ist die Registrierung natürlich nicht, da sind wir uns einig. Die nunmehrige Registrierung ist aber dennoch eine unnötige Belastung – darüber sollten wir uns auch einig sein. Ein Verständnis dafür wird argumentativ nicht zu erreichen sein.

Die Verdienste der Landesjagdverbände um den legalen Waffenbesitz stehen außer Diskussion. Das wird von der IWÖ anerkannt und immer wieder betont. Der „Waffenpaß für Jäger“ mag als positives Beispiel dafür stehen. Die Zusammenarbeit mit der IWÖ ist hier vorbildlich und wird von uns allen sehr geschätzt.

Zum Herrn Bezirksjägermeister Brandstetter:

Persönliche Meinungen sind erlaubt, da stimme ich Ihnen vollinhaltlich zu. Es ist auch schön, daß der NÖ LJV dies gestattet, das ist ja auch ganz selbstverständlich.

Jedoch: Ein Zeitungsinterview, das man als hoher Funktionär gibt, ist aber doch ganz anders zu sehen. Ein solcher Funktionär mag seine „persönliche Meinung“ haben – in dem Moment, wo er diese Meinung aber in seiner Eigenschaft als Funktionär öffentlich äußert, ist sie nicht mehr „persönlich“ sondern öffentlich und wird zwangsläufig der Organisation zugerechnet, die er repräsentiert. Das ist geschehen, das ist bedauerlich und großer Schaden ist angerichtet worden. Bei der Jagdmesse in Tulln gab es seitens der Jäger viel Gelegenheit, dies zu artikulieren. Diese „Irritationen“ sind daher auch in den „Offenen Brief“ eingeflossen.

Für die IWÖ ist diese Angelegenheit damit erledigt.

Die gute Zusammenarbeit zwischen der Jägerschaft und der IWÖ soll aber dessenungeachtet weiter gepflogen werden. Auch wir sind daran interessiert, daß die Registrierung trotz der anfänglich aufgetretenen Pannen und einiger immer noch bestehenden Unklarheiten anstandslos verläuft.

Aufgaben gibt es nämlich genug für uns. Der noch immer nicht erledigte § 19 (2) WaffG ist dafür ein Beispiel, ebenso der § 6 (2). Auch § 17 (2) darf nicht vergessen werden. Daran müssen wir gemeinsam weiterarbeiten. Und auch die Frau Innenminister Mikl-Leitner sollte – dem Beispiel ihrer Vorgängerin folgend – behutsam an die Jagdprüfung herangeführt werden. Das wünschen wir uns von ganzem Herzen.

Mit besten Grüßen und Weidmannsheil!
Dr. Georg Zakrajsek
Generalsekretär

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