Es ist uns eine besondere Ehre die Worte von Lindy Cooper Wisdom an dieser Stelle veröffentlichen zu können, womit sie der IWÖ Glückwünsche zu unserem dreißigjährigen Bestehen aus den USA übermittelt hat.
Nachrichten
Laut einem Bericht der ZIB 2 vom 19. September 2024 ist die Sicherheit Schwedens massiv durch Griffstücke der Marke Glock, die aufgrund einer Gesetzeslücke im österreichischen (!) Waffenrecht angeblich illegal nach Schweden exportiert werden, bedroht…
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) versteht sich als Unfallpräventionsinstitution, fällt aber immer wieder mit Aussagen zu Waffen und deren Besitzern auf.
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
Durch ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist es nun entschieden. Da Schweden die geänderte Richtlinie über Waffen nicht innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt hat, muß nun eine Strafe von achteinhalb Millionen Euro bezahlt werden.
In den IWÖ-Nachrichten habe ich bereits einige Male über die Wehrmachtsabnahmestempel und die Haltung der österreichischen Staatsanwaltschaften und Gerichte dazu berichtet.
Oft kommt es vor, daß auf der Waffenbesitzkarte zu wenig Plätze vorhanden sind. Gerade justament zu diesem Zeitpunkt sieht man eine schöne und günstige Schußwaffe der Kategorie B (Pistole, Revolver, Halbautomat) und man möchte diese unbedingt kaufen. Gesagt, getan und um das bewilligte Waffenkontingent nicht zu überschreiten, wird eine Waffe aus dem „Altbestand“ beim Waffenfachhändler auf „Depot“ gelegt. Dieses Depot war teilweise Praxis, aber ist das zulässig oder unzulässig?
Eine spanische Einlaufflinte des Modells Gecado, Winnetou, Kindheitserinnerungen und Kritik… was hat dies miteinander zu tun?
Halbautomatische Schußwaffen (Langwaffen) sind doch nach den neuen Bestimmungen Schußwaffen der Kategorie B, sie können daher ohne weiters mit Waffenbesitzkarte besessen werden. So eine immer wieder gehörte Meinung. Sie ist aber falsch und gefährlich!
Ursprünglich war es eine österreichische Geschichte, deren Wurzeln aber nach Frankreich zurückreichen – Sellier & Bellot. Heute ist es ein internationaler Munitionshersteller mit Sitz in der Tschechischen Republik.