Nationalratswahl 2024 – Die Einstellungen der Parteien zum Waffenrecht
Am 29.09.2024 wird es wieder so weit sein. Alle Österreicher sind wahlberechtigt, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden.
Gewählt werden sämtliche 183 Abgeordnete des Nationalrates. Der Nationalrat ist das wichtigste politische Gremium in Österreich, de jure bestimmt er die für uns alle so wichtigen Bundesgesetze, de facto kommt ihm aber auch eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der Bundesregierung zu. Die Bundesregierung, welche de facto die Mehrheit im Nationalrat hinter sich haben muß, stellt dann die entscheidenden Weichen für Österreich.
Rechtzeitig vor der Nationalratswahl haben wir an die bereits jetzt im Nationalrat vertretenen wahlwerbenden Parteien fünf Fragen zum Waffenrecht gestellt. Die Beantwortung dieser Fragen soll den Legalwaffenbesitzern in Österreich die Entscheidung in der Wahlzelle erleichtern.
Alle im Nationalrat vertretenen Parteien haben unsere Fragen beantwortet und ich möchte ergänzend die Beantwortungen einer – persönlichen – Kritik unterziehen.
Einleitend stellen wir an dieser Stelle die an die Parteien gerichteten Fragen dar, anschließend geben wir die Beantwortung durch die Parteien in der Reihenfolge des Einlangens wieder. Im Anschluß an jede Beantwortung durch eine Partei erfolgen unsere Kritik und Bewertung. Zum Abschluß erfolgt noch ein Résumé.
Die Fragen an die Parteien:
Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der Legalwaffenbesitzer ausüben?
Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
Die Beantwortung der FPÖ:
1. Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
Ein Waffengesetz soll nur so streng wie nötig und muss so liberal wie möglich sein.
Ja. Gemäß § 21 Waffengesetz hat die Behörde verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG), begehen werden, und die für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.
2. Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
Selbstverteidigung, stellt laut WaffG einen Rechtefertigungsgrund dar, wenn es die notwendige und nicht unangemessene Reaktion auf einen rechtswidrigen Angriff ist.
3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des
Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der
Legalwaffenbesitzer ausüben?
Einheitlich zugunsten.
4. Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
Nein wir sind gegen Verschärfungen, aber für eine Liberalisierung.
5. Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
Nein, wir planen keine Verschärfungen.
Persönliches Fazit:
Die Antworten der FPÖ sind (äußerst) kurz und bündig. Auf den ersten Blick sind die Antworten natürlich im Sinne eines privaten Legalwaffenbesitzes und könnten sohin zufriedenstellen.
Dennoch sind die Antworten wirklich auffällig kurz gehalten und man hätte sich eigentlich schon erwarten können, daß man sich mit der Beantwortung etwas mehr Mühe gibt und zumindest etwas auf die Details eingeht.
In der Schule würde man sagen, die Lösungen sind richtig, Mühe hat sich der Schüler aber nicht gegeben. Schulnote: Zwei
Die Beantwortung der Grünen:
1. Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
Die Frage, wie das Waffenrecht ausgestaltet ist, betrifft unser aller Sicherheit. Deshalb treten wir Grüne für ein Waffenrecht ein, das Risiken und Gefahren für die Menschen in Österreich minimiert. Wir wollen, dass die Einhaltung der geltenden Regeln wirksam gewährleistet und zuverlässig kontrolliert wird. In Österreich gibt es kein Grundrecht auf den Besitz (oder das Führen) von Waffen, und das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Daran sollte aus unserer Sicht auch nicht gerüttelt werden, da für uns die Sicherheit für die Menschen im Vordergrund steht.
2. Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
Wenn sich eine Person in einer Notwehrsituation befindet, darf das notwendige Maß der Verteidigung nicht überschritten werden. Notwendig ist immer nur das gelindeste verfügbare Mittel, um einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut (§ 3 StGB) endgültig abzuwehren. Es ist also abhängig von der Intensität des Angriffs, ob eine Schusswaffe zur Abwehr verwendet werden darf. Die Abwehrhandlung muss dabei in Relation zum Angriff stehen. Da der Einsatz einer Schusswaffe eine sehr hohe Intensität hat, müsste auch der Angriff eine sehr hohe Intensität haben, um die Nutzung einer Schusswaffe zu rechtfertigen. Wäre ein gelinderes Mittel zur Verfügung gestanden, um den Angriff abzuwehren, liegt eine Notwehrüberschreitung vor, die strafbar ist.
3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der Legalwaffenbesitzer ausüben?
Wir Grüne treten für ein Waffenrecht ein, das Risiken und Gefahren für alle minimiert. Aktuell ist es allerdings schwierig, genaue Aussagen zu treffen, denn es gibt aktuell kaum Statistiken dazu, wie viele Morde und Gewalttaten mit welcher Art der Schusswaffe ausgeführt wurden und ob diese im Fall des Falles legal im Besitz waren. Hier gibt es aus unserer Sicht definitiv Verbesserungsbedarf hinsichtlich der statistischen Erhebung. Den Ermessensspielraum würden wir aber immer zugunsten der Gesamtbevölkerung auslegen, in dieser Frage mit besonderer Rücksicht auf Gewalt gegen Frauen und Kinder, die in Österreich leider immer noch am Stärksten betroffen sind.
4. Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
In der angesprochenen EU-Richtlinie ging es darum, alle Schusswaffen zur besseren Nachverfolgung zu kennzeichnen. Ziel ist es, missbräuchliche Waffen-Verwendungen für kriminelle Zwecke zu bekämpfen. Das haben wir damals unterstützt und erachten wir auch weiterhin für sinnvoll. Weitere Verschärfungen würden wir unter demselben Maßstab der Sinnhaftigkeit prüfen. Generell sehen wir beim privaten Waffenbesitz Zurückhaltung als geboten an.
5. Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
Aktuell denken wir im Waffenbereich mit Blick auf die Kriege und Konflikte in Europa und darüber hinaus vor allem an Rüstungs- und Exportkontrolle. Europa darf keine Gewinne aus schmutzigen Waffendeals mit Diktatoren machen. Wer Rüstungs- und Überwachungstechnologie an skrupellose Despoten verkauft, bringt damit uns alle in Gefahr. Wir brauchen daher strengere Richtlinien für den Waffenexport und müssen diese Regeln strikter durchsetzen. Ziel ist für uns immer die größtmögliche Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Aus Grüner Sicht gibt es in den allermeisten Fällen absolut keinen Grund für Privatpersonen, Waffen im öffentlichen Raum zu tragen und wir stehen hier strengeren Regeln offen gegenüber. Klar ist aber auch, dass wir etwa Bergsteiger:innen oder Handwerker:innen nicht das Taschenmesser aus dem Rucksack ziehen wollen. Insofern braucht es eine genaue Definition dessen, was als „Waffe“ gilt und was nicht.
Persönliches Fazit:
Die Antworten der Grünen sind aufwendig gemacht und auch wohlüberlegt. Bei der Beantwortung geht man auch auf die konkreten Fragestellungen ein. Wir würden uns einen derartigen Aufwand bei der Beantwortung teilweise auch von den anderen Parteien wünschen.
Inhaltlich sind die Grünen aber sehr weit von den Positionen der IWÖ entfernt. Die Grünen sehen beim privaten Waffenbesitz Zurückhaltung als geboten an. Ein Grundrecht auf den Besitz von Waffen wird verneint, man verweist auf das Gewaltmonopol des Staates. Dieser Standpunkt ist nicht überraschend und es wird von Waffengegnern der Besitz von Waffen immer dem Gewaltmonopol des Staates gegenübergestellt. Auch wenn dies fast gebetsmühlenartig immer wiederholt wird, so wird die Aussage deswegen nicht richtiger: Das Gewaltmonopol des Staates ist völlig unbestritten und steht nicht im Widerspruch zu einer liberalen Ausgestaltung des Waffenrechtes. Wer den Waffenbesitz mit dem Argument des Gewaltmonopols des Staates einschränken möchte, hat weder die Forderungen nach einem liberalen Waffengesetz noch das Gewaltmonopol verstanden.
Auch bei der Fragebeantwortung zur Notwehr unterläuft den Grünen ein Kardinalsfehler und die entsprechende Behauptung wird auch durch die in diesem Fall gebetsmühlenartige Wiederholung nicht richtiger. Völlig klar ist es, daß in einer Notwehrsituation das notwendige Maß der Verteidigung nicht überschritten werden darf. In der Folge wird behauptet, daß es abhängig von der Intensität des Angriffes sei, ob eine Schußwaffe zur Abwehr verwendet werden dürfte. Die Abwehrhandlung müßte dabei in Relation zum Angriff stehen. Dem Schreiber dieser Zeilen der Grünen dürfte nicht aufgefallen sein, daß es widersprüchlich ist, daß einerseits das notwendige Maß eingesetzt werden darf und andererseits eine Relation zum Angriff vorhanden sein muß.
Auch wenn ich an dieser Stelle zum wiederholten Male darauf hinweise, daß die Ausübung der Notwehr, insbesonders die Ausübung der Notwehr mit einer Schußwaffe immer langwierige und mühsame Untersuchungen zur Folge haben wird und daher soferne es sinnvoll möglich ist der Flucht der Vorzug zu geben ist, so darf die Berechtigung zur Notwehr im notwendigen Maß auch mit einer Schußwaffe nicht in Zweifel gestellt werden.
In der Schule würde man sagen, die Grünen haben sich bemüht, aber inhaltlich würde ein strenger Lehrer ein Nicht genügend und ein milder Lehrer einen schwachen Vierer verteilen.
Beantwortung durch die NEOS:
Frage 1: Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
Bei NEOS setzen wir uns für eine Gesellschaft ein, in der Freiheit und Sicherheit Hand in Hand gehen. Im Bereich des Waffenrechts bedeutet das für uns, einen ausgewogenen Rahmen zu schaffen, der es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, aus legitimen Gründen wie vor allem Jagd, Selbstverteidigung, Sport sowie Traditionen oder Schützenvereinen Waffen legal zu erwerben und zu besitzen. Wir sind uns aber bewusst, dass Studien zeigen, dass die Anzahl der Waffen in privaten Haushalten mit der Anzahl der Waffengewaltvorfälle korreliert – inklusive tragischer Suizide.
Ein restriktives, aber pragmatisches Waffenrecht ist daher essentiell. Es schützt das Leben und die Sicherheit unserer Mitmenschen, ohne die Freiheitsrechte unnötig einzuschränken. Wir stehen für klare Zulassungs- und Kontrollbestimmungen, die sicherstellen, dass nur verantwortungsvolle Bürger Zugang zu Schusswaffen haben.
Frage 2: Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
Die derzeitige Rechtslage lässt auch die Notwehr mit Schusswaffen zu. Aus unserer Sicht hat sich die Rechtsprechung zu § 3 StGB bewährt und bedarf keiner Änderung.
Frage 3: Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der Legalwaffenbesitzer ausüben?
Bei der Beurteilung individueller Kriterien wie der „Zuverlässigkeit“ im Kontext des Waffenbesitzes sind behördliche Ermessensentscheidungen unerlässlich. Gesetze können nicht jede Spezifität abdecken oder alle persönlichen Umstände antizipieren. Umso wichtiger sind fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen der Verwaltung. Die Beamtinnen und Beamten der Waffenbehörden tragen dabei eine erhebliche Verantwortung und müssen diese mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze wahrnehmen. Eine solche behördliche Gewissenhaftigkeit darf nicht als Einschränkung, sondern muss als essenzieller Teil des Rechtsstaates verstanden werden – ein Rechtsstaat, der individuelle Freiheiten schützt und gleichzeitig das Gemeinwohl im Auge behält.
Frage 4: Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
Es ist immer schwer, etwas zu beurteilen, das noch nicht vorgelegt wurde. Generell ist zu sagen, dass es regelmäßiger Evaluierungen bedarf, um einen maßvollen Ausgleich zwischen dem legitimen öffentlichen Interesse an Sicherheit und Ordnung auf der einen Seite und den individuellen Interessen von Waffenbesitzer:innen auf der anderen Seite herzustellen, ganz nach dem Prinzip „so viel Freiheit wie möglich – so viel Kontrolle wie nötig“.
Frage 5: Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
Die Ankündigung des Innenministers hinsichtlich eines allgemeinen Waffenverbotes beinhaltet noch keinen konkreten Vorschlag. Da es aber ganz offensichtlich ein Problem mit Waffengewalt gibt, erwarten wir uns, dass er das ehebaldigst nachholt, denn reden allein reicht nicht. Erst dann können wir prüfen, ob die Vorschläge in der Praxis umsetzbar sind und als Maßnahme zum Ziel führen. Klar ist, dass wir wenig Gründe sehen, warum jemand im öffentlichen Raum bewaffnet sein sollte.
Grundsätzlich sehen wir es nicht als erforderlich an, dass Alltagsgegenstände reguliert werden. Möglicherweise bedarf es aber Nachschärfungen hinsichtlich Hieb- und Stichwaffen und einzelner Alltagsgegenstände, die als Waffen missbraucht werden. Hier muss aber mit Bedacht vorgegangen werden, damit es nicht zu überbordenden Eingriffen in die Rechte der Bürger:innen kommt.
Persönliches Fazit:
Die NEOS setzen sich ihren Worten zufolge für eine Gesellschaft ein, in der Freiheit und Sicherheit Hand in Hand gehen. Im Bereich des Waffenrechtes bedeutet dies für die NEOS einen ausgewogenen Rahmen zu schaffen, der es erlaubt, aus legitimen Gründen, wie vor allem Jagd, Selbstverteidigung, Sport und Traditionen oder Schützenvereinen Waffen legal zu erwerben und zu besitzen. Dieses einleitende Statement der NEOS ist voll zu begrüßen.
Nicht erfreut bin ich aber über die Aussage, daß Studien zeigen würden, daß die Anzahl der Waffen in privaten Haushalten mit der Anzahl der Waffengewaltvorfälle korrelieren würde, inklusive tragischer Suizide. Derartige (wissenschaftliche) Studien, die einer Überprüfung standhalten, gibt es nicht. Aus der Anzahl der Waffen in privaten Haushalten kann nicht auf die Kriminalitätsrate geschlossen werden. Auch Suizide lassen sich durch eine restriktive Waffengesetzgebung nicht verhindern, der einzige Effekt einer (sehr) restriktiven Waffengesetzgebung ist im Bereich der Suizide, daß es zu einer Verschiebung der Tötungsmittel kommt. Der verzweifelte Mensch läßt sich von seinem tragischen Vorhaben nicht dadurch abbringen, daß er keine Schußwaffe zur Verfügung hat, er benutzt andere Tötungsmittel, das Ergebnis ist immer gleich tragisch.
Völlig richtig liegen die NEOS darin, daß sich die derzeitige Rechtslage zur Notwehr bewehrt hat und keiner Änderungen bedarf.
Auch wenn es unsere politischen Gegner vielleicht gerne so sehen würden, die IWÖ setzt sich keinesfalls für „eine Kalaschnikow in jedem Haushalt“ ein. Das Waffenrecht soll daher, so wie auch die NEOS darlegen, individuelle Freiheiten schützen und gleichzeitig das Gemeinwohl im Auge behalten.
Auch im Bereich des Messertrageverbotes versuchen die NEOS ihren Worten zufolge einen Ausgleich herbeizuführen: Einerseits spricht man sich gegen Bewaffnung im öffentlichen Raum aus, andererseits wird es nicht als erforderlich angesehen, daß Alltagsgegenstände reguliert werden. Betont wird, daß mit Bedacht vorgegangen werden muß, damit es nicht zu überbordenden Eingriffen in die Rechte der Bürger kommt.
Aus den Antworten der NEOS läßt sich einiges zugunsten der Legalwaffenbesitzer herauslesen, dennoch steht man zumindest teilweise auf der Bremse. Fazit in der Schule: Ein guter Dreier mit Raum nach oben.
Die Beantwortung der ÖVP:
1. Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verlässliche Bürger?
Die Volkspartei spricht sich für die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf den legalen, privaten Waffenbesitz nach dem Waffengesetz 1996 sowie der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung aus. Die Volkspartei appelliert hierbei an die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen für den Erwerb, den Besitz sowie das Führen von Waffen. Die verfassungsrechtliche Verankerung des Waffengesetzes ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht angedacht.
2. Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schusswaffen in einer Notwehrsituation?
Die Volkspartei schließt sich der ständigen Rechtsprechung in Bezug auf die Verteidigung mit Schusswaffen in Notwehrsituationen an. Aus Sicht der Volkspartei ist hervorzuheben, dass eine solche Verteidigung unter gewissen Umständen möglich, die hierfür notwendigen Mittel aber nicht überschritten werden dürfen.
3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der Legalwaffenbesitzer ausüben?
In Bezug auf illegalen Waffenbesitz und -gebrauch sind Verschärfungen der geltenden Rechtslage ein richtiger Schritt, um diesem Ziel nachzukommen. In Bezug auf legalen Waffenbesitz ist hervorzuheben, dass das Recht auf Sicherheit und Schutz der körperlichen Unversehrtheit stets gewährleistet werden muss und keine Beschneidung dieser Rechte erfolgen soll. Die rechtlichen Gegebenheiten sind stets einzuhalten.
4. Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
Die Rechtsnormen der Europäischen Union schreiben vor, dass EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Wenn diese etwaige Verschärfungen in Bezug auf das österreichische Waffengesetz zur Folge haben, so müssen die Mitgliedstaaten diesen Vorgaben folgen.
5. Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
Derzeit befindet sich ein Entwurf für ein Messertrageverbot im öffentlichen Raum in Ausarbeitung. Das Ziel dieses Gesetzesvorschlags ist es, Missbrauch und Kriminalität effektiv entgegenwirken zu können. Der legale Besitz sowie das legale Führen von Schusswaffen sollen hierbei nicht beschnitten werden.
Persönliches Fazit:
Die ÖVP als im ländlichen Raum verankerte Partei hat sich immer als Führsprecher der Jäger darzustellen versucht. Anderen Waffenbesitzern gegenüber war man kritischer eingestellt. Das Innenministerium war (mit einer kurzen Unterbrechung) für eine sehr lange Zeit unter einem ÖVP-Minister, aber dennoch (oder deswegen??) kam es regelmäßig zu Verschärfungen.
Auch in diesem Sinne lesen sich die Antworten der ÖVP. So führt man aus, daß in Bezug auf den illegalen Waffenbesitz und -gebrauch Verschärfungen der geltenden Rechtslage ein richtiger Schritt sind, um diesem Ziel nahezukommen. Diese Ausführung der ÖVP kann oder muß man so lesen, daß es Verschärfungen beim legalen Waffenbesitz geben muß, um den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen. Daß dies blanker Unsinn ist, muß an dieser Stelle nicht dargelegt werden.
Auch die Ausführung der ÖVP, daß in Bezug auf Legalwaffenbesitzer hervorzuheben sei, daß das Recht auf Sicherheit und Schutz der körperlichen Unversehrtheit stets gewährleistet werden müsse und keine Beschneidung dieser Rechte erfolgen sollte, ist offensichtlich mehrdeutig. Sieht man nämlich das Recht auf Sicherheit und Schutz der körperlichen Unversehrtheit dadurch gewährleistet, daß man den legalen Waffenbesitz möglichst klein halten soll, oder fördert man Sicherheit und Schutz durch den legalen Waffenbesitz für verläßliche Bürger? Beide Interpretationen sind möglich und man muß daher von einer typischen Antwort eines Politikers sprechen.
Einerseits selbstverständlich aber andererseits völlig inhaltsleer ist die Ausführung der ÖVP, daß EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen. „Wenn diese etwaige Verschärfungen in Bezug auf das österreichische Waffengesetz zur Folge haben, so müssen die Mitgliedstaaten diesen Vorgaben folgen.“ Völlig außer Betracht läßt die ÖVP damit, daß zwar selbstverständlich eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist, dem nationalen Gesetzgeber aber bei der Umsetzung ein weiter Spielraum zukommt. Der nationale Gesetzgeber hat nämlich zu entscheiden, ob er so liberal als möglich umsetzt, oder ob er die Umsetzung als Chance sieht möglichst politisch unauffällig Verschärfungen in das Waffenrecht einzubauen. Die ÖVP bleibt hier jegliche Antworten schuldig.
Daß das in Ausarbeitung befindliche Messertrageverbot im öffentlichen Raum von der ÖVP initiiert ist, darf auch nicht vergessen werden. Möglicherweise ist es auch Ziel dieses Gesetzesvorschlages, Mißbrauch und Kriminalität effektiv entgegenzuwirken. Dieses Ziel wird aber durch den Gesetzesvorschlag nicht erreicht werden, sondern er gängelt nur unbescholtene und rechtstreue Bürger.
Die Antworten der ÖVP lesen sich wie die Politik der ÖVP zum Waffenrecht in den letzten Jahren. Man reiht sich zwar nicht in die Front der strikten Legalwaffengegner ein, man sieht aber dennoch den privaten legalen Waffenbesitz eher kritisch. Obwohl nicht ausdrücklich angeführt, wird die ÖVP aber zumindest den Jägern ihre Waffen nicht wegnehmen wollen.
Die Benotung der Beantwortung durch die ÖVP ist schwierig. Auf der einen Seite hat sich die ÖVP im Zuge der (damaligen) Verbotswünsche von SPÖ und Grünen letztlich doch zugunsten des Legalwaffenbesitzes entschieden. Die jeweils von der ÖVP initiierten und mitgetragenen Waffengesetzänderungen der letzten Jahre waren aber teilweise unnotwendig restriktiv. Das vom Bundesminister für Inneres Karner geplante Messertrageverbot im öffentlichen Raum wird keine Verbrechen verhindern, es ist lediglich ein weiterer Schritt in der Abkehr von einem liberalen Rechtstaat.
Die Beantwortung der von der IWÖ gestellten Fragen könnte man mit einem schwachen Dreier benoten, berücksichtigt man aber das letzte Agieren von Innenminister Karner im Bereich des Messertrageverbotes respektive im Bereich der geplanten Verschärfungen des Waffengesetzes, so würde die ÖVP nicht über einen Vierer hinauskommen.
Die Beantwortung der SPÖ:
1. Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?
Wir haben ein bewährtes Waffengesetz und sind nicht daran interessiert, dass legaler Waffenbesitz kriminalisiert wird.
2. Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?
Die Abwägung, ob es sich bei Delikten mit Einsatz von legalen Schusswaffen um Notwehr oder Notwehrüberschreitung handelt, obliegt unabhängigen Gerichten. Dieser Fragestellung muss sich auch jeder Polizist und jede Polizistin stellen.
3. Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der Legalwaffenbesitzer ausüben?
Die Vollziehung hat sich immer nach dem Gesetz zu richten, sowohl die Exekutive, als auch die Judikative. Wir sehen keinen Änderungsbedarf zur aktuell gültigen Rechtslage.
4. Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ging es darum, eine ausgewogene Balance zwischen dem legalen Waffengebrauch und der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes zu finden. Dies ist mit den aktuellen Bestimmungen im Waffengesetz gelungen, da praktikable Lösung im Interesse der legalen Waffenbesitzer – seien es Jäger, Sportschützen oder Mitglieder von Traditionsverbänden – gefunden werden konnten. Gleichzeitig wurde allfälliger Missbrauch von Waffen bestmöglich eingeschränkt. Gewaltschutz und das Verhindern von Missbrauch sind der SPÖ wichtige Anliegen, dass beides mit dem legalen Waffenbesitz nicht in Widerspruch stehen muss, sehen wir bspw. an der Schweiz. Je besser diese Ziele erfüllt werden, desto eher erübrigen sich Debatten um legalen Waffenbesitz.
5. Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?
Die tatsächliche Umsetzung eines generellen Waffenverbots im öffentlichen Raum, würde einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit bedeuten, weg vom dringlichen Verdacht hin zum Generalverdacht. Insbesondere die Ausdehnung auf Alltagsgegenstände wäre dabei ein bedenklicher Schritt, der Willkür Tür und Tor öffnet. Es gibt bereits die Möglichkeit der gesetzlich genau definierten Waffenverbotszonen, die sich bewährt haben.
Persönliches Fazit:
Mehr als überraschend sind die Antworten der SPÖ. Wohl noch den meisten Legalwaffenbesitzern sind die Verbotsträume der SPÖ in guter (eigentlich sehr schlechter) Erinnerung. Es waren federführend die SPÖ und die Grünen, die unter medialem Applaus praktisch den gesamten privaten Waffenbesitz in Österreich verbieten wollten.
Was ist nun geschehen? Die Antworten der SPÖ lesen sich durchaus vernünftig, gerade auch ein verantwortlicher Legalwaffenbesitzer möchte einen allfälligen Mißbrauch von Waffen bestmöglich einschränken. Meinen Augen nicht getraut habe ich aber bei der Aussage der SPÖ, daß Gewaltschutz und das Verhindern von Mißbrauch der SPÖ wichtige Anliegen sind, beides aber mit dem legalen Waffenbesitz nicht in Widerspruch stehen müßte. Die SPÖ verweist diesbezüglich auf die Schweiz. Ja, Sie haben richtig gelesen, die SPÖ verweist im Bereich des Waffenrechtes auf die Schweiz. Auf die Schweiz, das Musterland des liberalen Waffenrechtes in Europa.
Bemerkenswert (und richtig) sind auch die Ausführungen der SPÖ, daß die tatsächliche Umsetzung eines generellen Waffenverbotes im öffentlichen Raum einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit weg vom dringlichen Verdacht hin zum Generalverdacht bedeuteten würde. Insbesondere sei die Ausdehnung auf Alltagsgegenstände dabei ein bedenklicher Schritt, der Willkür Tür und Tor öffnen würde. Zu Recht weist die SPÖ auch auf die Möglichkeit der gesetzlich genau definierten Waffenverbotszonen hin.
Was soll man als Lehrer mit diesem Schüler machen? Das ganze Schuljahr, so wie auch in den vergangenen Jahren, eine ungenügende Leistung und jetzt bei der Abschlußarbeit vor der endgültigen Benotung eine wirklich gute Leistung. Berücksichtigt man nur die Abschlußarbeit (Beantwortung der Fragen), dann könnte man glatt einen Zweier vergeben. Berücksichtigt man hingeben die Vorleistungen, geht sich mehr als ein guter Vierer nicht mehr aus.
Résumé:
Zusammenfassend ist einleitend positiv hervorzuheben, daß alle Parteien auf die Fragen der IWÖ geantwortet haben. Man weiß, daß die IWÖ die Vertretung der Legalwaffenbesitzer ist und jede Partei ist auch auf die Stimmen der Legalwaffenbesitzer angewiesen. In der Beantwortung der Fragen ergeben sich aber dann doch beim genauen Hinsehen deutliche Unterschiede. Die Grünen wählende Legalwaffenbesitzer wird es vermutlich nicht sehr viele geben. Dies ist auch nicht verwunderlich, die Grünen sind für Legalwaffenbesitzer nur schwer wählbar.
Im Mittelfeld befinden sich ÖVP und SPÖ. Die SPÖ befürwortete vor nicht allzu langer Zeit ein totales Verbot von Waffen in Privathaushalten. Davon ist man abgerückt. Ob man die relativ positiv gehaltene Beantwortung der Fragestellung tatsächlich ernst nehmen kann oder ob man der SPÖ in Waffenrechtsfragen (weiterhin) mißtrauen muß, muß jeder Wähler selbst entscheiden.
Als Jäger kann man die ÖVP sicherlich wählen. Sonstige Legalwaffenbesitzer müssen zwar nicht ein vollständiges Verbot befürchten, Liberalisierungen darf man von der ÖVP aber eher nicht erwarten.
Im oberen Bereich befinden sich NEOS und die FPÖ. Die NEOS agieren zwar vorsichtiger und machen auch gewisse Einschränkungen, dennoch dürfte man aber ein ausgewogenes System herbeiführen wollen. Ein ausgewogenes System, welches die Rechte der Legalwaffenbesitzer zumindest adäquat mitberücksichtigt.
Die Beantwortung durch die FPÖ ist auf den ersten Blick sicherlich erfreulich. Irgendwie Unbehagen verursacht es mir aber doch, daß die Beantwortung auffällig kurz gehalten ist und man daher möglicherweise eine gewisse „Lustlosigkeit“ an diesem Thema herauslesen kann.
Abschließend muß ich natürlich betonen, daß die Nationalratswahl auf nahezu alle Bereiche unseres Lebens Auswirkungen hat. Ein wesentlicher Punkt ist daher die Einstellung zum Legalwaffenbesitz, bevor eine Partei aber endgültig die Stimme des Wählers bekommt, sollte man die Positionen der Partei auch zu anderen Themen mitberücksichtigen. Wie sind die Positionen zu anderen Themen? Finde ich diese Positionen gut oder kann ich zumindest mit ihnen leben, oder muß ich sie eigentlich (deutlich?) ablehnen?
Die Entscheidung für eine Partei muß wohlüberlegt getroffen werden, weil die Auswirkungen werden wir alle zu spüren bekommen.
DI Mag. Andreas Rippel
(aus IWÖ-Nachrichten 3/2024, Folge 106)