Wie bereits noch vor Angelobung des neuen Ministers zugesagt, haben nun die Gespräche zwischen mir als Vertreter der IWÖ und den Fachbeamten des Innenministeriums über die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie begonnen. . .
Verwandte Beiträge
Die schrecklichen Vorkommnisse in Niederösterreich haben zu einer massiven Emotionalisierung der Debatte über den Waffenbesitz in Österreich geführt. Immer wieder wird so versucht, auf Grund von Wahnsinnstaten einzelner Täter ganze Gesellschaftsgruppen wie Jäger, Sport- und Traditionsschützen zu kriminalisieren.
Wahrscheinlich freut das Ergebnis dieser Wahl nicht jeden.
Der erste Anlauf ist gescheitert. Das war knapp. Die EU-Kommission wollte noch vor den Weihnachtsfeiertagen die neue Richtlinie durchpeitschen. Sie ist am 17.12.2015 im Parlament präsentiert worden und sollte in der „stillen Zeit“ beschlossen werden.
Dieser Inhalt ist Mitgliedern vorbehalten. Interesse? Mehr zur Mitgliedschaft Sie sind schon Mitglied? Dann zum Login!
Dieser Inhalt ist Mitgliedern vorbehalten. Interesse? Mehr zur Mitgliedschaft Sie sind schon Mitglied? Dann zum Login!
Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Waffenbesitzer haben bis zum 13.12.2021 umfangreiche zusätzliche Verpflichtungen!
OFFENER BRIEF zu: Rat der Europäischen Union 9841/16 vom 8. Juni 2016, Abstimmung über die Waffenrichtlinie
Psychologische Untersuchung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunde (Waffenbesitzkarte/Waffenpaß)
Das entscheiden wir, wir das Volk. Es ist ja nicht mehr sehr viel übergeblieben von der Mitbestimmung des Volkes in unserer Demokratie. Aber am 24. April dürfen wir wählen. Tun wir es! Was besseres kann man an diesem Tag nicht vorhaben.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
So schnell kann es gehen. Vor Kurzem sah sich die FPÖ noch angekommen – als Partnerin auf Augenhöhe.
Trotz der oben dargestellten Gründe wurde gegen den Sammler ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet und die Hausdurchsuchung mit Spezialkräften der Polizei durchgeführt.

