Da die Finanzprokuratur Hausdurchsuchungen bei Personen, die Waffen oder Zubehör mit Wehrmachtsabnahmestempel besitzen für vertretbar hält, mußte jetzt Klage gegen die Republik Österreich eingebracht werden.
Nachdem das Oberlandesgericht Graz den Hausdurchsuchungsbefehl aufgrund eines Wehrmachtsabnahmestempels auf einem Holster für eine Walther Pistole als rechtswidrig aufgehoben hat, versucht nun die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich zurückzurudern. Die Hausdurchsuchung wäre in durchaus vertretbarer Weise durchgeführt worden.
Trotz der oben dargestellten Gründe wurde gegen den Sammler ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet und die Hausdurchsuchung mit Spezialkräften der Polizei durchgeführt.
Man muß nicht ein besonders aufmerksamer Zeitungsleser sein, um feststellen zu können, daß die Tötungsdelikte mit Messern stark angestiegen sind.
Seit 14. Dezember 2019 sind „lange“ Magazine für Pistolen (>20 Schuss) und Halbautomaten (> 10 Schuss) der Waffenbehörde zu melden.
Die Europäische Union und die Mehrheit der ins Europäische Parlament gewählten nationalen Politiker haben uns im Zusammenhang mit „großen Magazinen“ komplizierte und unsinnige Regelungen gebracht.




















