Im IWÖ Büro häufen sich derzeit eine Unzahl von Anfragen zum neuen Waffengesetz. Es ist gut und richtig, wenn jeder Legalwaffenbesitzer über die gesetzlichen Bestimmungen wohl informiert sein möchte. Ich verstehe es daher auch sehr gut, wenn viele Anfragen an uns gerichtet werden.
Die offiziellen Texte zum neuen Waffengesetzentwurf sind schwer zu lesen. Es wird nämlich nicht das Gesetz als Ganzes wiedergegeben, sondern nur die Worte, Absätze und Paragraphen, die geändert werden sollen.
Gestern wurde die IWÖ zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.
Es ist wieder passiert: Ein Schulmassaker. In den USA. Im Land der Waffennarren und einer allmächtigen Waffenlobby. Wieder wurde eine waffenfreie Zone zum Schauplatz einer blutigen Tragödie.
Aufgrund der Vorgaben durch die EU-Waffenrechtsrichtlinie wurde in Österreich das Zentrale Waffen Register (ZWR) geschaffen. In dieses österreichweite Waffenregister sind auch Schußwaffen der Kategorien C und D einzutragen. Schußwaffen der Kategorie C sind vereinfacht gesagt Repetier- und Einzelladerbüchsen. Schußwaffen der Kategorie D sind ebenfalls vereinfacht gesagt Einlauf- und Mehrlaufflinten ohne Repetierfunktion.
Für die IWÖ-Nachrichten habe ich noch nie was geschrieben. Ich habe mir aber gedacht, daß es jetzt einmal Zeit dafür wäre. Einige von unseren Mitgliedern werden mich kennen: Peter Gernsheimer, Jahrgang 1942. Seit 1997 bin ich Mitglied bei der IWÖ und seit 1967 bin ich Sportschütze.