Zumindest für die ersten 5 Waffen gibt es seit 2013 eine Erleichterung bei der Stückzahlbeschränkung für Sportschützen. Zum § 23 WaffG wurde der Absatz 2b geschaffen. Nachfolgend ein entsprechender Mustertext für den Erweiterungsantrag.
Nach langem Hin und Her wurde die EU-Waffenrichtlinie abgesegnet. Sicherheit bringt das nicht, sondern nur neue Einschränkungen für legale Waffenbesitzer.
Viel ist ja schon bekannt und auch schon diskutiert worden. Es ist jedenfalls ein Riesen-Konvolut, das die Kommission hier zusammengebastelt hat.
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Ist es möglich, daß es bei der Ausstellung von Waffenpässen zu einem Umdenken kommt? Eine kritische Betrachtung
Der Grüne Karl Öllinger posiert beim „Kaiser“. Heute eine streng verbotene Kriegswaffe. Eines unserer Haupthemen in dieser Ausgabe sind die Vorhaben der EU zur Einschränkung des legalen Waffenbesitzes in Europa.




















