„Schau auf dich, schau auf mich!“ So lautet der von der österreichischen Bundesregierung ausgewählte Titel einer Informationskampagne, die im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie Akzeptanz für die von ihr verhängten Maßnahmen schaffen soll.
Innenminister Nehammer teilte auf eine NEOS-Anfrage hin mit, daß gegenüber dem Terroristen von Wien kein Waffenverbot bestand. Dies sei nicht generelle Praxis.
Schrecklicher Terroranschlag eines amtsbekannten Islamisten in Wien. Dieser erschießt mit einer illegalen Waffe, konkret mit Kriegsmaterial mehrere Menschen und verletzt viele.
Kenner der Materie haben es natürlich erwartet: Nachdem die EU bereits Bleischrot in Feuchtgebieten verboten hat war es nur eine Frage der Zeit, bis in bewährter Salamitaktik das Bleiverbot auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll.
Besonders findige Behörden machen Probleme bei der Registrierung von langen Magazinen. Ob dies berechtigt ist oder nicht, untersucht der vorliegende Artikel.
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.